Mit dem am vergangenen 12. Juli von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten neuen sogenannten Agrargesetz wurde ein für die Landwirtschaft wichtiges Instrumentarium in Kraft gesetzt, insofern es die Stützungsmaßnahmen beinhaltet, die die landwirtschaftlichen Betriebe zwecks Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Strukturen benötigen. Die Strukturpolitik ist nämlich, neben der Marktpolitik der Pfeiler der gemeinsamen Agrarpolitik und hat als Ziel, Letztere zu begleiten bzw. zu vervollständigen.
Die neue Gesetzgebung beinhaltet denn auch viele positive Aspekte in Richtung Erhalt und Stärkung einer multifunktionalen Landwirtschaft und deren vielfältigen Rollen. Positiv zu bewerten sind sicherlich die Investitionsbeihilfen, die eine Modernisierung der Betriebe wesentlich erleichtern dürften. Auch sind eine Reihe von Maßnahmen zwecks weiterer Förderung, einerseits, der hiesigen Qualitätsprodukte, andererseits, umweltschonender Produktionsmethoden darin verankert. Darüber hinaus dürfte das neue Agrargesetz ebenfalls einer positiven Entwicklung des ländlichen Raumes und diesbezüglichen Projekten auf regionaler Ebene förderlich sein.
Trotz einer allgemein positiven Bewertung bleibt dennoch festzustellen, dass etliche Nachbesserungen wünschenswert, ja notwendig sind, insbesondere um die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe flexibler zu gestalten, den Generationswechsel zu erleichtern und mithin der den Betrieben eignen Dynamik verstärkt Rechnung zu tragen. Nachverbesserungen bleiben sicherlich auch wünschenswert in Bezug auf die Unterstützung einer Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion sowie in Bezug auf die Förderung der Weiterbildung. Sinnvoll wäre es demnach allemal, die beruflich gestellten Forderungen, soweit sie mit den EU-Reglementen vereinbar sind, aufzugreifen, um diese neue Gesetzgebung zu vervollständigen.
Fest steht, dass in gegebener wirtschaftlicher Lage, die Landwirtschaft möglichst günstige Rahmenbedingungen braucht, um den sich stellenden Herausforderungen begegnen zu können. Der Negativtrend bei den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen setzt sich fort, dies auch im Zuge der Agenda 2000-Entscheidungen, durch welche Preissenkungen in allen für unsere Landwirtschaft wichtigen Bereichen vorprogrammiert sind.
Die Preissenkungen werden nur teilweise durch erhöhte Prämien ausgeglichen. Besonders hart getroffen wurde die Landwirtschaft seit Ende des vergangenen Jahres durch die BSE-Krise. Der Rindfleischmarkt ist teilweise zusammengebrochen, einhergehend mit großen Preissenkungen auf Ebene der Erzeuger. Die im ersten Halbjahr eingeführten Stützungsmaßnahmen konnten dem Preisverfall auch nur sehr teilweise entgegenwirken. Mithin müssen die landwirtschaftlichen Betriebe infolge der BSE-Krise drastische Einkommenseinbusen registrieren.
Da die Landwirte die Kosten dieser Krise, an deren Ursprung sie keine Verantwortung tragen, nicht allein verkraften können, fordern sie berechtigterweise angemessene Entschädigungen in dieser Angelegenheit.
Die Regierung ist demnach gefordert, verstärkt einzugreifen, damit der Landwirtschaft reale Perspektiven erhalten bleiben.
Marc Fisch
Verantwortlicher der CSJ-Arbeitsgruppe Landwirtschaft