De Remembrement – Verbesserungen op Ureegung vun der Chamber
Im Juni fand in der Abgeordnetenkammer eine Debatte zur Flurneuordnung statt. Was unter der Bezeichnung “Remembrement” gewöhnlich nur in Fachkreisen und von direkt betroffenen Grundbesitzern diskutiert wird, wurde auf der Parlamentstribüne einer eingehenden Analyse unterzogen.
Das Gesetz über die Flurneuordnung ist mittlerweile 37 Jahre alt. Seit 1964 finden Neuordnungen von Produktionsflächen in Landwirtschaft und Weinbau statt. Remembrement-Maßnahmen wurden bis jetzt in 41 Fällen durchgeführt, wobei über zehn Prozent der gesamten Fläche unseres Landes neu geordnet wurden. Vor allem im Weinbau haben diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung sowohl der Produktivität der Flächen wie auch der Arbeitsbedingungen geführt.
Die Bilanz des Remembrement in Luxemburg kann sich also sehen lassen. In den 37 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes kam es in keinem Fall zu größeren oder andauernden Schwierigkeiten. Die landwirtschaftliche Produktivität wurde spürbar erhöht. Seit 1994 spielt auch der Umweltschutz beim Remembrement eine wesentliche Rolle. Die Kulturlandschaften unseres Landes werden durch Remembrement erhalten und gefördert. Die Flurneuordnung ist demgemäß eine wichtige Komponente der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum. Ihre landschaftsgestalterische Dimension, die Erschließung von Wegen und natürlichen Freiräumen, eröffnet neue Perspektiven für die Freizeitgestaltung im ländlichen Raum.
Zum Abschluss der Debatte wurden seitens der CSV-Fraktion drei Verbesserungen angeregt, die am Remembrement-Gesetz vorgenommen werden sollen, um dessen Anwendung für die betroffenen Grundbesitzer noch vorteilhafter zu gestalten. So soll zukünftig die finanzielle Belastung für die Besitzer gesenkt werden, indem der Staat und die Gemeinden die Kosten für die Eingliederung von Wegen und Hecken tragen. Die Ungenauigkeiten der alten Katastermessungen, deren Ausgleich heute noch die Besitzer finanzieren, fallen ebenfalls unter die Neuaufteilung der Lasten. Der Staat wird den Ausgleich, der durch Vermessungsabweichungen entsteht, in Zukunft selbst zahlen.
Des Weiteren soll der Mehrwert, der nach einer Flurneuordnung einem bestimmten Grundstück dadurch erwachsen kann, dass es in den Bauperimeter aufgenommen wird, zukünftig zwischen dem neuen und dem alten Besitzer nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden. Und schließlich sieht der CSV- Vorschlag vor, die Remembrement-Prozedur zu beschleunigen.
Das Flurneuordnungsgesetz hat sich in mittlerweile 37 Jahren bewährt. Durch die genannten Verbesserungen wird es zu einem noch effektiveren Instrument, das zur Stärkung der land- und forstwirtschaftlichen Produktivität und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften im Rahmen einer kohärenten Entwicklungspolitik des ländlichen Raumes angewandt werden kann.
Lucien Clement Präsident der parlamentarischen Agrarkommission