Kurzinterview mit Jean-Louis Schiltz
3000 Franken Rente pro Monat pro Kind
Profil: “Unter dem Motto “Fair Renten fir Fraen” hat die CSV im Vorfeld der Rententischdiskussionen einen Vorstoß im Interesse der Frauen unternommen. Was ist hier die Hauptforderung?” Jean-Louis Schiltz: “Nach unseren Vorstellungen sollen vor allem die Frauen bei der Rentendiskussionen eine Priorität geniessen. Ganz gleich, ob sie im Haushalt oder im Berufsleben tätig waren oder sind.
“Fair Renten fir Fraen” heißt eine Verallgemeinerung des Baby-Jahres respektive Auszahlung einer monatlichen Pauschale von rund 3000 Franken Rente pro Monat. Diese soll insbesondere den Frauen zu Gute kommen, die nie einem entlöhnten Beruf nachgingen; entweder, weil die es nicht konnten oder auch “nicht durften” aus welchen Gründen auch immer!”
Profil: “Wer profitiert von der Verallgemeinerung des Baby-Jahres?” Jean-Louis Schiltz: “Bei der Einführung des so genannten Baby-Jahres gab es eine Einschränkung dahingehend, dass diese Hilfsmassnahme von 24 Monaten nur für die Mütter gelten sollte, die Kinder nach dem 31. Dezember 1987 zur Welt gebracht haben. Dieses Baby-Jahr soll nach unseren Vorstellungen nunmehr auf sämtliche Frauen – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder – ausgedehnt werden.
Von dieser Maßnahme profitieren dann besonders Versicherte , die bislang nur eine reduzierte Rentenlaufbahn aufweisen, respektiv solche , die ihre Laufbahn durch Rückkauf oder Erstattung wieder aufgebaut haben.
Profil: “Wie sollen die Zugangsbestimmungen zu den Babyjahren vereinfacht werden?” Jean-Louis Schiltz: “Zwecks Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung der Frauen vertritt die CSV die Ansicht, dass die 24 Monate des Baby-Jahres, die gegenwärtig global in die Versicherungslaufbahn nach der Geburt übernommen werden müssen, in einen Zeitkredit umgewandelt werden sollen. Dies hat jedenfalls zur Folge, dass die Versicherte diesen Kredit entweder als Vollzeit- oder als Teilzeitbeschäftigte so verteilen kann, wie es für sie am besten zutrifft. Dieser Kredit kann in der Laufbahn in dem Moment eingesetzt werden, wenn es am besten passt, so z.B.
wenn die Kinder ins schulpflichtige Alter kommen, weil oft dann die Vereinbarung von Beruf und Familie sehr schwierig ist.
Profil: “Und wie ist es mit den Frauen, die nicht oder nur zu einem kleinen Teil berufstätig waren?” Jean-Louis Schiltz: “Diesen Frauen soll ab 65 Jahren als Rente eine monatliche Pauschale von 3000 Franken bezahlt werden. Die Ausweitung des Baby-Jahres auf die vor dem 31. Dezember 1987 geborenen Kinder ist ja eine Maßnahme, von der hauptsächlich die Versicherten mit einer unvollständigen Laufbahn profitieren werden.
Frauen, die keinem entlöhnten Beruf nachgingen und die sich exklusive um die Erziehung ihrer Kinder kümmerten, sollen im Pensionsalter in den Genuss einer monatlichen Erziehungspauschale von rund 3.000 F pro Kind kommen. Mit diesem Vorschlag wollen wir eine Anerkennung für die von jenen Frauen geleistete Erziehungsanstrengungen, die weder Anspruch auf Erziehungsjahre noch auf Baby- Jahre hatten.”
Profil: “Wie ist es mit den Frauen, die eine volle Versicherungslaufbahnen aufweisen können?” Jean-Louis Schiltz: “In unseren Augen sollen ebenfalls diese Frauen von der Verallgemeinerung der Baby-Jahre profitieren!
Profil: “Die CSV schließt demnach lineare Verbesserungen aus?” Jean-Louis Schiltz: “Nicht unbedingt, dennoch haben selektive Verbesserungen für uns Priorität? Wenn diese selektive Maßnahmen auf ihrer Finanzierbarkeit hin überprüft worden sind . und dies soll ja am Rententisch geschehen – werden wir sehen, ob und wie viel Spielraum für lineare Verbesserungen bleibt.”