Im Februar wurde der aktualisierte Aktionsplan für Klein- und Mittelbetriebe vom Regierungsrat angenommen und vom zuständigen Minister der Öffentlichkeit vorgestellt. Am Mittwoch, dem 14. März wurde der besagte Aktionsplan im Parlament diskutiert. Er begreift zehn Schwerpunkte, die es dem Mittelstand, dem Rückgrat der luxemburgischen Wirtschaft, erlauben werden, weiterhin wettbewerbsfähig zu sein und optimistisch in die Zukunft zu blicken. Diese zehn Schwerpunkte betreffen unter anderem das Niederlassungsrecht, die administrativen Formalitäten, die Bekämpfung der unlauteren Konkurrenzpraktiken, die Gewährleistung eines steuerlich günstigen Umfeldes und die finanzielle Unterstützung seitens der öffentlichen Hand.
Eines der Hauptprobleme der Klein- und Mittelbetriebe in Luxemburg besteht im Umgang mit den administrativen Prozeduren. Diese sollen dadurch entschlackt werden, dass die Betriebe nur mehr mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun haben werden. Die Schaffung eines “Centre de formalités” beim Mittelstandsministerium, sowie die verstärkte Nutzung der neuen Technologien bringt diese weitere Vereinfachung der administrativen Formalitäten mit sich.
Die Anpassung des Niederlassungsrechts an die technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, sowie die Berücksichtigung von neuen unternehmerischen Betätigungsfeldern gibt unserer Wirtschaft einen neuen Input. Dabei wird auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die adäquate Qualifikation der Unternehmer gelegt, die auch in Zukunft den Qualitätsstandard garantiert. Die Problematik des Niederlassungsrechts ist besonders markant im Zusammenhang mit “E-Luxembourg”. Hier können Situationen entstehen, bei denen unser herkömmliches Zulassungsmodell nicht mehr funktioniert. So kann zum Beispiel ein Handwerker neben seinem klassischen Beruf auch im elektronischen Handel präsent sein. Es muss also klar festgesetzt werden, wer was darf.
Um den mittelständischen Betrieben stärker unter die Arme zu greifen, muss in Zukunft in Punkto Steuern der Arbeitsintensivität der einzelnen Betriebe in verstärktem Masse Rechnung getragen werden. Dies war auch eine der Forderungen des Beschäftigungsgipfels.
Wenn steuerpolitisch gesehen kein Unterschied zwischen dem besteuerbaren Gewinn eines Betriebes mit vielen oder dem gleichen Gewinn eines Betriebes mit wenigen Arbeitskräften besteht, so ist dies arbeitsmarktpolitisch gesehen nicht der Fall. Hier bringt ein arbeitsintensiver Betrieb den größeren Input für die Wirtschaft, die Steuern und die sozialen Systeme. Deshalb sollen solche Betriebe, und die mittelständischen Betriebe gehören zu einem großen Teil dazu, auf Steuerebene anders behandelt werden.
In Sachen Konkurs sind ebenfalls verschiedenen Aktionen seitens der Regierung vorgesehen.
Ein Konkurs ist keine Fatalität. Viele Konkurse können nämlich vermieden werden, sei es durch eine frühere “Gestion contrôlée”, sei es dass die Grundfinanzierung der Betriebe auf einer ehrlicheren und vorausschauenden Basis geschieht. Um Konkurse zu vermeiden, muss eine “betriebsrettende” Mentalität aufgebaut werden. Bei einem Konkurs geht es nicht nur um Geld. Es stehen auch menschliche Schicksale auf dem Spiel. Deshalb ist eine gut funktionierende, aber flexible “gestion contrôlée”, deren Mechanismen klar definiert sind vonnöten.
Das Aktionsprogramm sieht vor, dass der Zugang der Betriebe zu Risikokapital erleichtert wird. Wenn bisher die mittelständischen Betriebe nur in sehr geringem Masse von den Möglichkeiten der SNCI profitiert haben, so soll dies sich in Zukunft ändern. Interessant wäre die Schaffung eines, vom Staat garantierten, zusätzlichen Fonds für die Anfangs- und Ausbaufinanzierung der Klein- und Mittelbetriebe.
Der aktualisierte Aktionsplan für Klein- und Mittelbetriebe bringt sicherlich positive Neuerungen. Kombiniert mit den Vorschlägen und Vorstellungen der direkt Betroffenen braucht einem um die Zukunft des luxemburgischen Mittelstandes nicht Bange zu werden.
Lucien Clement CSV-Abgeordneter