Keine “unverzüglichen” Schweizer EU-Beitrittsverhandlungen
Am Sonntag, dem 4. März 2001 fand in der Schweiz eine Volksabstimmung über die Aufnahme rascher Beitrittsverhandlungen statt. Das Volksbegehren “Ja zu Europa” wurde jedoch nur von einem Viertel der Schweizer Wähler gutgeheißen. An der Abstimmung hatten insgesamt 54,7% der wahlberechtigten Schweizer teilgenommen. Die Annahme des Volksbegehrens hätte die Schweizer Regierung dazu verpflichtet, rasch Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen.
Selbst in den Schweizer Westkantonen, die als europafreundlich gelten, überwog die Zurückweisung der Initiative, die von der Regierung (Bundesrat) nicht mitgetragen wurde. Trotzdem, so ein Regierungssprecher, könne jedoch nicht von der Ablehnung eines zukünftigen EU-Beitritts der Schweiz gesprochen werden. Die Wähler hätten sich lediglich gegen sofortige Aufnahmeverhandlungen ausgesprochen.
Die Schweizer Regierung lehnt einen EU-Beitritt nicht prinzipiell ab. Sie will jedoch erst in der kommenden Legislaturperiode (2003-2007) Beitrittsgespräche führen. Die Schweizer Politik orientiert sich bereits heute eng an der Politik der Europäischen Union. Sie ist jedoch von der gemeinsamen Entscheidungsfindung ausgeschlossen.
Im Mai 1992 hatte die Schweiz bekanntlich bereits ein Beitrittsgesuch eingereicht. Dieses Gesuch wurde ausgesetzt, als sich im Dezember des gleichen Jahres eine knappe Mehrheit der stimmberechtigten Schweizer gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ausgesprochen hatten.