Den Klein- und Mittelbetrieben unter die Arme greifen
Mittelstandsminister Fernand Boden hat anlässlich einer Pressekonferenz am Mittwoch, dem 21 Februar 2001, die aktualisierte Fassung des Aktionsplans für Klein- und Mittelbetriebe präsentiert.
In 14.000 Klein- und Mittelunternehmen (KMU’s) sind über 100.000 Personen beschäftigt (40% der Arbeitsplätze in Luxemburg). Die KMU’s tragen des Weiteren zur Diversifizierung unserer Wirtschaft bei und gewährleisten die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit einer Vielzahl von hochwertigen Produkten und Dienstleistungen.
Die aktuellen Initiativen des Mittelstandsministeriums bauen auf die umgesetzten Maßnahmen des Aktionsplans für Klein- und Mittelbetriebe auf, der 1996 verabschiedet wurde. Im Sinne von Klein- und Mittelbetrieben, die auch weiterhin leistungsfähig und zukunftsorientiert sind, hat die, im Zeichen der Kontinuität stehende, aktualisierte Fassung des Aktionsplan, zwei Schwerpunkte: Die Förderung von Unternehmergeist, Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen sowie die Orientierung der Mittelstandspolitik an dem Prinzip der Nachhaltigkeit, sowohl auf der Ebene des qualitativen Wirtschaftswachstums wie auf der Ebene der Qualifikation der Unternehmer als wichtigster Voraussetzung einer erfolgreichen Betriebsführung.
Fülle von Einzelmaßnahmen
Die aktualisierte Fassung des Aktionsplans für KMU’s, die in enger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und -Kammern erstellt wurde, enthält eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die in zehn Hauptpunkten zusammengefasst sind:
? Anpassung des Niederlassungsrechts an die technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Berücksichtigung von neuen unternehmerischen Betätigungsfeldern geht mit der Förderung einer adäquaten Qualifikation der Unternehmer einher. Grundsätzlich gilt beim Handwerk, dass der Meisterbrief auch weiterhin als die angebrachte Berufsqualifikation angesehen wird;
? weitere Vereinfachung der administrativen Formalitäten u.a. durch die Schaffung eines “Centre de formalités” beim Mittelstandsministerium als zentrale Anlaufstelle für Unternehmensgründer, sowie die verstärkte Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Zusammenarbeit von Verwaltungen und Betrieben;
? Ausbau der Bekämpfung von unlauteren Konkurrenzpraktiken (verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit wie von Sozialdumping, Reform des im Fall eines Konkurs geltenden gesetzlichen Rahmens, Reform der Gesetzgebung über unlautere Konkurrenz sowie über die Handelspraktiken, Abbau der ungerechtfertigten Hemmnisse bei grenzüberschreitenden Aktivitäten);
? Gewährleistung eines weiterhin steuerlich günstigen Betriebsumfeldes. Der Aktionsplan betont die Fortsetzung einer betriebsorientierten Steuerpolitik, die u.a.
Investitionen und die betriebliche Selbstfinanzierung fördert. Des Weiteren weist der Aktionsplan auf die Absicht der Regierung hin, die steuerlichen Belastungen der Betriebe von 37,45% auf 30% zu senken. Gleichwertige Steuererleichterungen werden den Betrieben zugute kommen, die nicht als Kapitalgesellschaften konstituiert sind;
? Verstärkung der öffentlichen Instrumente zur finanziellen Unterstützung (SNCI, Rahmengesetz für den Mittelstand). Für Betriebsgründer und junge Unternehmer, die bisher von den bestehenden Risikokapitalmechanismen ausgeschlossen waren, wird ein System der Eigenkapitalförderung eingeführt. Um etwaigen Missbräuchen vorzubeugen, ist dieses Instrument an den Nachweis einer beruflichen Qualifikation und eines Betriebsprojekts (Business Plan) gekoppelt.
? Begleitung der Betriebe bei ihren Leistungen hinsichtlich von Fort- und Weiterbildung wohlwissend, dass die Klein- und Mittelbetriebe mit ihrem Lehrstellenangebot wesentlich zur Berufsausbildung beitragen und bei Jugendlichen das Interesse an der Selbständigkeit wecken;
? Vereinbarung der betrieblichen Erfordernisse mit Umwelt und Lebensqualität u.a.
durch die Einrichtung von Aktivitätszonen in allen Regionen des Landes. Bezüglich des Kommodo-Inkommodo stellen einheitliche Antragsformulare (autorisations-type) eine verwaltungstechnische Vereinfachung im Sinne der KMU’s dar;
? Berücksichtigung der spezifischen Situation in den KMU’s bei der Einführung neuer Bestimmungen im Arbeitsrecht. Neben der Förderung der Vermittlung bei arbeitsrechtlichen Streitfällen beabsichtigt die Regierung die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens der den sozialen Dialog fördert;
? Förderung der Leistungsfähigkeit des Handels und Stärkung des Handels in den Stadtzentren. Die Regierung beabsichtigt, in diesem Zusammenhang, hinsichtlich einer Erhöhung der Attraktivität des innerstädtischen Geschäftslebens die Förderung von Koordinationsstrukturen. Ein solches City-Management kann u.a. zu einer besseren Koordination von Werbeaktionen beitragen. Im ländlichen Raum soll die Versorgung der Bevölkerung mit den Waren des täglichen Bedarfs durch die Unterstützung des lokalen und mobilen Nahversorgungshandels erleichtert werden.
? Die Regierung fährt des Weiteren fort, Investitionen in qualitativ hochwertige Tourismusinfrastrukturen zu unterstützen. Im Bereich der Werbung für Luxemburg als Reiseziel wird die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure ausgebaut;
? Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Betriebe. Die öffentlichen Investitionen bleiben auf einem hohen Niveau. Die Förderung der Kennzeichnung der hochwertigen Produkte der Unternehmen durch Qualitätslabels soll deren Vermarktung verbessern. Die öffentlichen Ausschreibungsprozeduren sollen der Größe und den Möglichkeiten der KMU’s verstärkt angepasst werden.
? Die Linie des Mittelstandsministeriums, im Sinne von leistungs- und wettbewerbsfähigen Klein- und Mittelbetrieben, eng mit den Berufskammern und – verbänden zusammenzuarbeiten, findet ihre Fortsetzung. Die Kammern und Verbände leisten eine wertvolle, praxisorientierte Arbeit, die die unterschiedlichen politischen Maßnahmen wirkungsvoll ergänzt.