In seiner Sitzung vom vergangenen Freitag, den 16. Februar befasste sich der Ministerrat u.a.
mit der BIT-Studie über das Renten- und Pensionswesen, dem neuen Gesetz über die ländliche Entwicklung und der damit verbundenen Förderung des Agrarsektors, dem Vorentwurf für eine neues Pressegesetz, mit der Reorganisation des Schulkantinendienstes sowie dem aktuellen Stellenwert des Wirtschafts- und Sozialrates (WSR). Bekanntlich plädiert der WSR für seine eigene Reform; dies in einem veränderten Umfeld des Sozialdialogs.
BIT-Gutachten: Schlussfolgerungen Eingehend beschäftigte sich der Ministerrat mit der vom “Bureau international du travail” (BIT) erstellten Studie über die aktuarielle und finanzielle Einschätzung des allgemeinen Pensionsversicherungssystems in Luxemburg. Festgestellt wurde, dass die aktuelle finanzielle Lage der Altersversicherung im Privatsektor solide und stabil ist. Auch bei verhältnismäßig pessimistischen Szenarien könne das System in den kommenden zehn Jahren noch Überschüsse erzielen.
Dennoch habe man ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass beim optimistischeren Szenario eine spürbare Erhöhung der Pensionsausgaben in naher Zukunft die doch guten Reserven auf eine spürbare Art verringern könnte und dementsprechend später kompensiert werden müsste, so u.a. durch Beitragserhöhungen, damit vor dem Jahre 2050 ein Defizit in diesem Bereich verhindert werden könne. Würde sich das pessimistischere Szenario einstellen, dann sei ohne Zweifel ein Handlungsbedarf vorhanden, hieß es. Möglichkeiten zur Anhebung der Pensionsleistungen wären nicht gegeben, vielmehr würde sich ein starkes Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Beiträgen abzeichnen.
Weitere diesbezügliche Diskussionspunkte betrafen u.a. diverse Aspekte betreffend die Invaliditätsrente und die Anlage der Reserven der Pensionskassen.
Reform des Pressegesetzes steht bevor
Angenommen wurde der Vorentwurf für eine neue Pressegesetzgebung. Ziel dieses Gesetzesprojektes, dessen offizieller Titel “Freiheit der Meinungsäußerung in der Massenkommunikation” lautet, ist es das Pressegesetz vom 20. Juli 1869 zu reformieren. So wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine grundlegende Reform der bestehenden Bestimmungen vorgeschlagen.
Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere das Kapitel über die Freiheit der Meinungsäußerung und den Schutz der journalistischen Informationsquellen.
Die Schwerpunkte bilden: die freie Meinungsäußerung in der Massenkommunikation, die Definition der Medien und der Berufstätigen des Informationsbereiches, der Journalistenberuf, die Beziehungen zwischen den Journalisten und ihren Arbeitgebern, die Rechte und Pflichten der Journalisten, die Verantwortung der Journalisten und der Verleger, das Antwortrecht, das nachträgliche Informationsrecht, der Quellenschutz, der Schutz der persönlichen Daten, das Verlagswesen, der Presserat, die Straf- und Prozedurbestimmungen. Nunmehr soll der Gesetzentwurf dem Presserat, der “Association luxembourgeoise des journalistes” (ALJ) und der “Union des journalistes Luxembourg” (UJL) zur Begutachtung vorgelegt werden.
Initiativen zu Gunsten des ländlichen Raumes Verabschiedet wurden des Weiteren das Gesetzesprojekt zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung und der Entwurf des damit zusammenhängenden großherzoglichen Ausführungsreglements. Es handelt sich dabei um die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht, wobei allgemein betrachtet das aus dem Jahre 1986 stammende Agrargesetzt ersetzt wird. Die Zielsetzung besteht in der Förderung einer multifunktionellen Landwirtschaft in Verbindung mit einer integrierten Entwicklung der landwirtschaftlichen Zonen, wobei die Unterstützungsmassnahmen zur Verbesserung der Strukturen, der Produktionsbedingungen und des Einkommens im Mittelpunkt stehen. Weitere Punkte betreffen die Niederlassung von Junglandwirten, die Förderung der Erzeugung und der Vermarktung sowie energietechnische und wirtschaftliche Aspekte. Einen hohen Stellenwert genießt ebenfalls die Motivation zur Landschaftspflege.
Analysiert wurden zwei Machbarkeitsstudien im Zusammenhang mit der Renaturierung eines Feuchtgebietes längs der Mosel bei Ehnen und betreffend das Projekt zur Renaturierung der Alzette in Naturschutzgebieten des “Roeserbanns”.