Mittelstand, Tourismus, Landwirtschaft und Weinbau spielen landesweit, insbesondere jedoch im ländlichen Raum, eine überaus wichtige wirtschaftliche und soziale Rolle. Kein Wunder, dass die CSV-Osten diesen Bereichen immer wieder ein besonderes Augenmerk zuerkannt und sich voll und ganz für deren Belange eingesetzt hat.
Dies ist natürlich für mich als zuständiges Regierungsmitglied ein kräftiger Ansporn, bedeutet zugleich aber auch eine besondere Herausforderung, der ich mich so wie in der Vergangenheit auch weiterhin stellen werde.
Aktionsprogramm für den Mittelstand.
Die mittelständischen Betriebe, welche in den letzten zehn Jahren mehr als 20.000 Arbeitsplätze geschaffen haben, sind im Osten besonders stark vertreten. Sie verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung.
Günstige wirtschaftliche, steuerliche und soziale Rahmenbedingungen (gute Infrastrukturen, hohe öffentliche Investitionen, Betriebssteuersenkungen, niedrige Lohnnebenkosten, günstige Akzisen- und TVA-Sätze, hohe Kaufkraft) kommen ohne Zweifel auch den mittelständischen Betrieben zugute. Einsatz für den Mittelstand bedeutet aber insbesondere die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse der Klein- und Mittelbetriebe zu berücksichtigen und diese Probleme zufriedenstellend zu lösen.
Deshalb werde ich der Regierung noch vor Ende dieses Jahres ein Aktionsprogramm für den Mittelstand vorlegen.
Dieses Instrument hat sich in der letzten Legislaturperiode bewährt und so konnte, in enger Zusammenarbeit mit zuständigen Berufsorganisationen, viel im Interesse der Klein- und Mittelbetriebe erreicht werden.
Schaffung von regionalen Gewerbezonen und Naturparks.
Im Sinne einer wohlverstandenen Dezentralisierung und der Steigerung der Vitalität des ländlichen Raumes ist die Schaffung oder der Ausbau von attraktiven regionalen Gewerbezonen, mit bevorzugtem Zugang für Klein- und Mittelbetriebe, vorgesehen. Im Osten wird dies in den drei Kantonen Grevenmacher, Remich und Echternach der Fall sein.
Insgesamt wird der Politik der Entwicklung des ländlichen Raumes größere Bedeutung zuerkannt. Sie wird landesweit zum Tragen kommen und interessante, von der europäischen Gemeinschaft mitfinanzierte, Regionalentwicklungsprogramme und Initiativen, welche in der Vergangenheit schon teilweise im Norden erfolgreich erprobt wurden, werden auch auf den Ostbezirk ausgedehnt. Diese Programme und Initiativen sollen übrigens die vorgesehene Schaffung von Naturparks im Müllerthal und im Dreiländereck vorbereiten.
Grenzüberschreitende -Tourismusförderung.
Dies wird dem Ausbau eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus an Sauer und Mosel weiteren Antrieb geben. Im Osten sind das Einkommen und der Arbeitsplatz vieler Menschen vom Tourismus anhängig, nicht nur im HORESCA-Bereich sondern auch im Handel, Handwerk und Weinbau. Deshalb unser Einsatz für die Förderung des Tourismus.
Die großzügige finanzielle Hilfe des Fünfjahresplans zur Förderung des Tourismus wird weiterhin auch im Osten wesentlich zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur, zur Schaffung neuer touristischer Attraktionen und zur Modernisierung von Hotellerie und Gastronomie beitragen.
Ich unterstütze die an Sauer und Mosel stark ausgeprägte grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Planung gemeinsamer Projekte und Aktionen im Tourismusbereich. Dies bringt Synergieeffekte, erlaubt eine größere Effizienz der Tätigkeit und ermöglicht eine Verbesserung des Bekanntheitsgrades unserer Gegend als Tourismusgebiet.
Für Qualität im Weinbau.
Tourismus und Weinbau sind komplementär und vor allem letzterer prägt das Leben in unserer Moselgegend. Kein Wunder, dass das Gedeihen des Weinbausektors den Verantwortlichen des Ostbezirks besonders am Herzen liegt.
Unsere Weinbaupolitik zielt darauf hinaus, das Einkommen der Winzer zu verbessern, den Strukturwandel der Betriebe zu fördern, Investitionen finanziell zu begleiten und die Flurneuordnung der Weinberge resolut weiterzuführen. Im Rahmen des “Ländlichen Entwicklungsplanes 2000-2006” wurden Förderungsmassnahmen mit der Brüsseler Kommission ausgehandelt, welche die Durchführung einer solchen Politik ermöglichen.
Qualität, Diversifizierung und konsumentenorientierte Produktion sind das Gebot der Stunde.
Hier leisteten unsere Winzer schon in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit, welche übrigens durch ausgezeichnete Resultate bei wichtigen internationalen Wettbewerben anerkannt wurde. Diese Arbeit verlangt Ausdauer und Kontinuität.
Die neuen reglementarischen Bestimmungen in punkto Marque nationale und Produktion von “Vendanges tardives, Vin de glace, Vin de paille” sollen ihren Beitrag zur Qualitätssicherung und Innovation leisten.
Des Weiteren werde ich im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Weinbaureglementierung der Regierung ein Sonderprogramm vorlegen, um die Rekonversion der Weinberge in Verbindung mit der Anpflanzung von Edelsorten zielstrebig zu fördern und substanziell zu unterstützen.
Die konsumentengerechte Vermarktung unseres Qualitätsproduktes Wein obliegt in erster Linie den Weinproduzenten und den Winzern. Gemeinsam können sie diese schwierige Aufgabe am besten bewältigen. Deshalb hoffen wir, dass das dazu vorgesehene Gremium AIVL seine Arbeit in Kürze aufnehmen wird. Auf unsere Geburtshilfe und Mitarbeit können die Winzer dabei zählen.
Das neue Agrargesetz.
So wie der Weinbau die Moselgegend prägt, so tut dies die Landwirtschaft im ländlichen Raum allgemein: Sie übernimmt eine multifunktionelle Rolle in der Lebensmittelproduktion sowie in der Landschaftsgestaltung und -Erhaltung und trägt wesentlich zur Vitalität des ländlichen Raumes bei. Deshalb verdient sie auch weiterhin unsere Unterstützung.
Diese Unterstützung wird das neue Agrargesetz leisten. Als Grundlage dieses Gesetzesprojektes, das demnächst den zuständigen Instanzen unterbreitet wird, dient der “Ländliche Entwicklungsplan 2000-2006”, welcher vor kurzem von der EU-Kommission genehmigt wurde, dies nach 9 Monate langen zähen Verhandlungen.
Landesweite Absicherung einer nachhaltigen Landwirtschaft Einkommensgerechtigkeit, Kompetenz, Konkurrenzfähigkeit, Qualitätsproduktion und Lebensmittelsicherheit sind wesentliche im Gesetzesprojekt angepeilte Ziele.
Zur Erreichung dieser Ziele sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: Ausbau des Bildungs- und Beratungsangebotes, gezielte qualitätsorientierte Investitionsförderung, tatkräftige Unterstützung für Landschaftsunterhalt und Durchführung von Agrar-Umweltprogrammen, Erhöhung der Ausgleichszulage bei Einhaltung einer vorgeschriebenen guten fachlichen Praxis, Förderung der Betriebsübernahme und des Strukturwandels.
Ohne Zweifel muss auch in der Landwirtschaft und in der ihr nachgelagerten Verarbeitungsindustrie die Vermarktung der Produkte verbessert werden. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass Qualität und Sicherheit die Merkmale Luxemburger Produkte sind und dass Luxemburg zu einer für Qualitätsproduktion bekannten und anerkannten Region wird.