Ladenöffnungszeiten sorgen für Diskussionsstoff
Während über 30 Jahre hat das großherzogliche Reglement von 1952 über die Ladenöffnungszeiten nicht den geringsten Anlass zu Diskussionen gegeben. Mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts und der schnellen Zunahme der Einkaufszentren hierzulande und im nahen Grenzgebiet, wurden die Ladenöffnungszeiten zu einem Wettbewerbsproblem, das den Mittelstandsminister 1995 veranlasste, ein neues Gesetzprojekt auszuarbeiten. Das Projekt war im Einverständnis mit den Vertretern der Arbeitnehmer, der Geschäftswelt sowie der Konsumenten erstellt worden und wurde von der Kammer mit großer Mehrheit gestimmt.
Knapp fünf Jahre sind nun vergangen, da sorgen die Ladenöffnungszeiten – oder besser gesagt die Schließzeiten – wieder für Schlagzeilen. Was können nun einmal die Anliegen der einzelnen Interessegruppen bei dieser Regelung sein? Für die Geschäftsleute müssten …
die kürzesten Öffnungszeiten
… mit einer maximalen Umsatzerzielung das anzustrebende Ziel sein. Somit könnten sie einen Teil ihrer fixen Kosten senken und bei gleichbleibendem Umsatz ihren Gewinn ausbauen. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten ohne Umsatzsteigerung kann also nicht in ihrem Interesse liegen. Außerdem lassen auch verlängerte Öffnungszeiten die Geldtaschen der Konsumenten nicht anschwellen und können somit keinen direkten Einfluss auf die Kaufkraft der Leute haben. Es gilt also vor allem, durch besser an die Einkaufsgewohnheiten der Kunden, angepasste Öffnungszeiten die potentielle Kundschaft zu binden bzw. auszubauen.
Es kann aber nicht im Interesse des Arbeitnehmers sein, den größt möglichen Umsatz in der kleinst möglichen Öffnungszeit (siehe Arbeitszeit) zu erzielen. Dies würde zum Abbau von Arbeitsplätzen und zum Aufbau vom Stress am Arbeitsplatz führen. Eine Verteilung der Kunden den ganzen Tag über kann nur im Interesse der Beschäftigten liegen. Nur müssen die Geschäfte aber geöffnet sein, wenn der Kunde Zeit zum Einkaufen hat, und das ist für viele nun einmal nach Feierabend. Die meisten Kunden stören …
feste Öffnungszeiten
… keineswegs. Sie müssen aber so gestalten sein, dass der Kunde Arbeit, Familie, Freizeit und Einkauf gut miteinander vereinbaren kann. Einige jedoch würden am liebsten einkaufen gehen, wenn es ihnen gerade einfällt oder wenn sie gerade Zeit dazu finden. Für diese Minorität von Egoisten muss man die Geschäfte aber nicht unbedingt rundum die Uhr öffnen. Auch ein Geschäftsmann hat ein Recht auf seinen Feierabend.
Sonderbarerweise verlangen die Vertreter der Geschäftswelt eine Verlängerung der Öffnungszeiten dem sich die Vertreter der Beschäftigten widersetzen. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass die Geschäftsleute geteilter Meinung sind. Die kleinen Geschäfte nützen heutzutage nicht einmal die gesamte Öffnungszeit, die ihnen durch Gesetz zur Verfügung steht. Für die Einkaufszentren gilt es, die potentielle Kaufkraft der Konsumenten zu binden indem sie ihre Öffnungszeiten den Einkaufsgewohnheiten der Leute sowie dem Angebot der Konkurrenz anpassen. Unser Land besteht nun einmal aus einem einzigen großen Grenzgebiet, in dem man die Ladenöffnungszeiten nicht bestimmen kann, ohne in Betracht zu ziehen, was der Konkurrenz im nahen Ausland erlaubt ist.
Mit der Mobilität der Konsumenten verlagert sich die Kaufkraft viel zu schnell über die Grenzen, was weder im Interesse des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers oder im Interesse unserer gesamten Wirtschaft sein kann.
Man soll aber nicht verkennen, dass sich das Interesse des Kunden nicht alleine an den Ladenöffnungszeiten orientiert. Die Qualität des Angebots und der Dienst am Kunden sowie der gesamte Eindruck, den eine Stadt bzw. ein Einkaufszehnter beim Einkaufsbummel hinterlässt, sind ebenso wichtige Kundenmagnete wie die Öffnungszeiten.
Norbert Haupert CSV-Abgeordneter