EU-Kommission genehmigt Beschäftigungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Luxemburg
Vor wenigen Tagen stimmte die Kommission einem Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm für Luxemburg mit einer Mittelausstattung von 39 Millionen Euro (1,56 Mrd. Franken) € zu. Dieses vom Europäischen Sozialfonds finanzierte “Einheitliche Programmplanungsdokument für Ziel 3” ist eines von mehreren Programmen, die derzeit für sämtliche Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Mit dieser Entscheidung soll der neue Programmplanungszeitraum für die Strukturfonds (2000 bis 2006) eingeleitet werden.
Das Programm für Luxemburg enthält vier Förderschwerpunkte, die mit den Zielen des nationalen Aktionsplans für Beschäftigung eindeutig in Verbindung stehen:
? Die Verhütung der Arbeitslosigkeit und der Abbau der sogenannten Systeme passiver Unterstützung wie Vorruhestand und Erwerbsunfähigkeitsleistungen (11 Millionen€ Euro, das entspricht etwa 28,3% der zur Verfügung gestellten Mittel). Zielgruppe sind u.a. ältere wie jüngere Arbeitnehmer, von Arbeitslosigkeit gefährdete und von einem Mindest- einkommen lebende Menschen. Die Maßnahmen umfassen Ausbildung, Beratung und Umschulung. Älteren Arbeitnehmern soll der Zugang zu einer IT Ausbildung ermöglicht werden. Junge Menschen sollen zusätzliche Hilfen beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben angeboten werden.
? Die Förderung der sozialen Eingliederung (14 Millionen€, das entspricht demnach etwa 35,8% der Mittel) richtet sich vor allem an eine spezifische Zielgruppe. Sie begreift marginalisierte und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Gruppen, sowie Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, ehemaligen Strafgefangene und Drogensüchtigen. Die Maßnahmen umfassen eine Ausbildung, sofern möglich im IT-Bereich, und die Unterstützung bei der Eingliederung in die Sozialwirtschaft wie auch in den offenen Arbeitsmarkt.
? Die Förderung des lebenslangen Lernens und des Unternehmergeists (12 Millionen, das entspricht etwa 30,7 % der Mittel) begreift einzelne Arbeitnehmer und Arbeitslose, die gerade eine Arbeit aufnehmen wollen. Geplant sind mehrere Maßnahmen, so u.a. Ausbildungsinitiativen, insbesondere im Bereich Informatik und Neue Technologien sowie für den Spracherwerb. Weitere Schwerpunkte betreffen die Ausbildung von Ausbildern und diverse Forschungsarbeiten über spezielle Modelle der Arbeitsorganisation.
? Eine wichtige Priorität gilt ebenfalls der Verstärkung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Hier sind zwei Millionen Euro (d.h. etwa 5,1% der bereitgestellten Mittel) eingeplant. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung sowohl von Männern als auch von Frauen sollen im Rahmen der ersten drei Förderschwerpunkte bereichsübergreifend durchgeführt werden. Vorgesehen sind des Weiteren spezifische Maßnahmen, die in erster Linie die Beteiligung von Frauen am Arbeitsleben anstreben. Es sind dies vorwiegend Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere was den Erwerb von Zusatzqualifikationen und Arbeitserfahrung angeht sowie der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Diese Förderschwerpunkte und Maßnahmen soll mehreren Zielen gerecht werden:
? die Steigerung der Erwerbsquote von Frauen und älteren Arbeitnehmern um 3%, ? die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit um 2% ? das Angebot an Weiter- und Ausbildungskursen verbessern (nach dem Prinzip einen Ausbildungskurs pro Jahr für mindestens 5% aller Arbeitnehmer anbieten)
? allen Jugendlichen soll im Rahmen der Maßnahmen des ersten Förderschwerpunkts ein Arbeitsplatz oder ein Neuanfang (wie zum Beispiel Umschulung oder Arbeitserfahrung) innerhalb von drei Monaten angeboten werden ? alle Erwachsenen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, sollen von derartigen Angeboten innerhalb von sechs Monaten profitieren können.
Der Haushalt für das Luxemburger Programm, das vom Arbeitsministerium verwaltet und koordiniert wird, beläuft sich auf insgesamt 94 Millionen Euro (3,76 Mrd. Franken); davon kommen 49 Millionen Euro von der öffentlichen Hand, weitere 39 Millionen Euro von der Europäischen Union und 6 Millionen € aus Drittmitteln. Das gesamte Land ist förderungswürdig
im Rahmen von Ziel 3 (betrifft die Anpassung und Modernisierung des Beschäftigungs- und Ausbildungspolitik). Die Regionen im Süden des Landes, das Landwirtschaftsgebiet im Raum Echternach und das Landwirtschaftsgebiet im Raum Clerf-Wiltz erhalten zusätzlich eine Unterstützung gemäß Ziel 2 (dies betrifft die Unterstützung der sozioökonomischen Konversion strukturell benachteiligten Gebiete.
In den kommenden Wochen soll die Vorlage einer “Programmplanungsergänzung” durch die zuständigen Luxemburger Behörden erarbeitet werden, die dann der Kommission lediglich zur Kenntnisnahme zugestellt wird. In dieser Erklärung soll näher ausgeführt, wie und wo die Mittel eingesetzt werden. Anschließend wird das Luxemburger Arbeitsministerium Appelle zur Einreichung von Vorschlägen zwecks Auswahl von Projekten publizieren, damit entsprechende Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden können.
Bei der Präsentation zeigte sich die für Beschäftigung und Soziales zuständige Kommissarin Anna Diamantopoutou mit dem Ergebnis mehr als zufrieden: “Es handele sich hier um das Ergebnis fünfmonatiger Verhandlungen der zuständigen Luxemburger Behörden mit der Kommission. Trotz hohen Wachstums und einer allgemein hohen Beschäftigungsquote machen dem Luxemburger Arbeitsmarkt weiterhin Probleme spezieller Art zu schaffen. Dazu gehören niedrige Beschäftigungsquoten bei älteren Arbeitnehmern und die Tatsache, dass viele Menschen im Erwerbsalter von Erwerbsunfähigkeitsleistungen und Mindesteinkommen leben”.
Die vom Europäischen Sozialfonds finanzierten Maßnahmen, über die Einigung erzielt worden ist, seien eigens darauf zugeschnitten worden, diese Probleme konsequent anzugehen und die ausgegrenzten Gruppen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen, hiess es. (PaW / 15. August 2000)