Luxemburgische Menschenrechtskommission hat Arbeit aufgenommen.
Am 28. April dieses Jahres verabschiedete der Ministerrat das Reglement zur Schaffung einer luxemburgischen Menschenrechtskommission. Die Kommission für Menschenrechte soll als beratendes Organ der Regierung funktionieren und dabei sowohl auf Anfrage der Regierung als auch aus eigener Initiative heraus Gutachten ausarbeiten bzw. Stellung zu Menschenrechtsthemen beziehen. Auf internationaler Ebene soll die Kommission eng mit dem “Observatoire européen des phénomènes racistes et xénophobes” in Wien zusammenarbeiten.
Die Kommission, deren Einrichtung im Koalitionsabkommen festgehalten wurde, ist von ihren Befugnissen und ihrer Zusammensetzung her pluralistisch ausgerichtet. Ihr gehören 22 Mitglieder an, die vom Präsidenten Nic Klecker vorgeschlagen und von der Regierung ernannt worden sind. Die Sitzungen finden prinzipiell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zum Jahresende soll die Kommission allerdings einen detaillierten Arbeitsbericht vorlegen.
Ende Juni fand in den Räumlichkeiten des “Centre universitaire” die Eröffnungssitzung der nationalen Menschenrechtskommission statt, dies im Beisein von Premierminister Jean-Claude Juncker und dem Generalsekretär der französischen Menschenrechtskommission, Gérard Fellous.
Nic Klecker, Präsident der Kommission, betonte in seiner Einführungsrede, dass es sich keineswegs um ein “Alibi-Organ” handele. Die Kommission werde ihre Mission im Rahmen der Menschenrechte ernst nehmen, wobei die eigentlichen Arbeitsfelder in den drei Bereichen: Gesellschaftsbelange, juristische Aspekte und Vermittlung der Menschenrechte zu definieren seien.
Premierminister Jean-Claude Juncker hob hervor, dass ihm seit langem daran gelegen war, eine Kommission für Menschenrechte ins Leben zu rufen. So unterstrich er die Unabhängigkeit der Kommission gegenüber der Regierung, was auch durch die Tatsache belegt werde, dass die 22 Mitglieder vom Kommissionspräsidenten und nicht von der Politik ausgewählt worden sind.