Neues Gesetz zur staatlichen Finanzhilfen für Hochschulstudien
Mit einer neuen Gesetzesvorlage, die von Ministerin Erna Hennicot-Schoepges bereits im April 99 eingereicht wurde, hat das Parlament nun Ende Mai dieses Jahres einstimmig eine Verbesserung der staatlichen finanziellen Hilfen für Hochschulstudien gutgeheissen. In der Abgeordnetenkammer präsentierte die CSV-Deputierte Nelly Stein die neue Gesetzesvorlage.
Mit diesem neuen Gesetz soll den veränderten Rahmenbedingungen bei Universitäts- und Hochschulstudien besser Rechnung getragen werden. Es soll aber auch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, um mehr Jugendliche zum Schritt in den postsekundären Bereich zu motivieren. Derzeit sind schätzungsweise rund 7000 Luxemburger Studenten an verschiedenen Universitäten und Hochschulen eingeschrieben.
Die finanzielle Hilfe des Staates setzt sich zusammen aus Studienbörsen, Darlehen mit oder ohne Zinsen, die vom Staat subventioniert werden und den “primes d’encouragement”. Im Referenzjahr 1997/1998 erhielt jeder Student im Schnitt 253.000 Franken (6272,73 Euro), ein Beitrag, der sich zusammensetzt aus Börse und Darlehen. Das Gesetz umfasst eine Reihe von Neuerungen und Verbesserungen: Eine variable Mischfinanzierung aus Freibeträgen und Darlehen soll mehr Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit gewährleisten. Die staatlichen Studienbeihilfen orientieren sich dabei an der Leistung der Studenten sowie an dem Einkommen und der Belastung der Eltern.
Welche Neuerungen sind im neuen Gesetz über staatliche Finanzhilfen enthalten?
Die Änderungen oder Verbesserungen können in fünf verschiedene Punkte zusammengefasst werden:
· Neudefinierung des Begriffes der Hochschulstudien
· Ausweitung der finanziellen Hilfen auf den “3e cycle”
· Vorbeugemassnahmen gegen die Überschuldung des Studenten
· Begrenzung des “Studententourismus”
· und staatlicher Eingriff bei Rückzahlungssschwierigkeiten.
Wer ist Ansprechpartner für Studienwillige?
Nach der Umstrukturierung im Unterrichtswesen ist das “Centre de Documentation et d’Information de l’Enseignement Supérieur” – auf Nummer 280 in der “Route de Longwy / L- 1940 Luxembourg / Tel 45 64 64 623 – die Anlaufstelle für alle Studienwillige.
Wer hat Anrecht?
Die Unterstützung ist im Prinzip allen im Land angemeldeten Studenten (sowohl Luxemburgern als auch im Land wohnenden Ausländern) zugänglich. Für Nicht EU- Mitbürger gelten einige Bedingungen, die zusätzlich erfüllt werden müssen.
Grundvoraussetzung ist jedoch ein zum Studium berechtigender Sekundarabschluss.
Wie setzt sich die Studienbeihilfe zusammen?
Grundsätzlich besteht die Unterstützung aus zwei Komponenten: das nicht zurückzahlbare Stipendium und das Darlehen, dessen Verhältnis je nach Vermögenslage der Eltern und des Studenten unterschiedlich sein kann.
· Erste Komponente ist die sogenannte “Bourse”.
Dieses nicht zurückzahlbare Stipendium bildet mit durchschnittlich 36.500 Franken (904,96 Euro) pro Jahr die Basis der Beihilfen. (Es ist dies ein Orientierungswert, der je nach Situation variieren kann.)
· Die zweite Komponente ist das Studentendarlehen. Es beläuft (orientiert) sich im Jahr auf rund 253.000 Franken (6272,73 Euro). Dieses Darlehen muss nach festgelegten Kriterien zurückerstattet werden. Anders jedoch als bei gewöhnlichen Krediten, beläuft sich die Zinsbelastung auf lediglich 2%. Die verbleibenden Zinsen werden vom Staat übernommen.
Dieses Darlehen ist zusätzlich staatlich garantiert. Zwei Jahre nach Beendigung des Studiums sollte mit der Tilgung des Darlehens begonnen werden. Die normale Rückzahlungsfrist beträgt gegenwärtig zehn Jahre. Der Staat garantiert im Prinzip rund 17.000 Studentendarlehen im Gegenwert von etwa drei Milliarden Franken.
Die Studienbeihilfe sollte vor Studienbeginn angefordert werden.
Wie ist die Subvention bei Studiengebühren geregelt?
In den vergangenen Jahren haben mehrere Universitäten und Hochschulen ihre Studiengebühren spürbar erhöht. Auch hier wurden neue Akzente gesetzt: Der unterstützende Höchstbetrag wurde von 100.000 auf 150.000 Franken (2479,34 Euro auf 3719 Euro) heraufgesetzt. Die eine Hälfte des Betrags erhält der Student als Stipendium, die andere Hälfte als Darlehen.
Welche zusätzlichen Anreize wurden geschaffen?
Durch das neue Gesetz wurden zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen: die “primes d’encouragement”. Wer den ersten Studienabschnitt (1er cycle) in der Mindeststudiendauer plus ein Jahr erfolgreich abschliesst, erhält einen einmaligen Prämienbetrag von rund 40.000 Franken (991,74 Euro).
Studenten, die den zweiten Abschnitt in der Mindestdauer bewältigen, erhalten darüberhinaus 80.000 Franken (1983,47 Euro).
Eine einmalige Zuwendung von 80.000 Franken (1983,47 Euro) bekommen Studenten, die einen dritten Abschnitt (z.B.
Zusatzdiplom, Doktorarbeit) absovieren, wobei jedoch einige Kriterien zu erfüllen sind. Die “primes d’encouragement” des zweiten und dritten Abschnitts werden nicht direkt an der Studenten ausgezahlt, sondern werden seinem Darlehen angerechnet.
Werden auch Studentenwohnungen bezuschusst?
In verschiedenen Universitätsstädten, wie z.B. Aachen, Kaiserslautern, Lüttich, Brüssel, Strassburg und Paris, besitzt der Staat Unterbringungsmöglichkeiten für Luxemburger Studenten. In Luxemburg stellt die Vereinigung “Wunnraum fir Studenten” 89 Unterkünfte zur Verfügung.
Wichtig zu wissen:
Das Gesetz soll nach Publikation im Memorial bereits am 1. Juli 2000 in Kraft treten. Studenten, die zu diesem Zeitpunkt an einer Uni oder Hochschule eingeschrieben sind, können somit in den Genuss dieser neuen Disposition kommen. Dies gilt besonders für die “primes d’encouragement”.