Minister Luc Frieden rechnet auf dem EU-Gipfel in Portugal nicht mit einer Einigung der Finanzminister
Das Bankgeheimnis in Luxemburg wird so lange bestehen bleiben, solange es auch in anderen Ländern besteht, sagte Luc Frieden, Minister für Justiz, Finanzen und Haushalt im Rahmen einer Konferenz über den Einfluss des europäischen Steuerwesens auf den Luxemburger Finanzplatz.
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Das Bankgeheimnis werde nicht zu Gunsten anderer Finanzplätze geopfert, so der Minister weiter. Das im Ausland oftmals missverstandene Bankgeheimnis in Luxemburg schütze nicht vor strafrechtlicher Verfolgung, sondern soll dem ehrlichen Sparer Schutz liefern, erklärte Frieden.
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Im Zuge der europäischen Steuerdebatte seit einigen Jahren erinnerte der Minister vor dem Hintergrund zwei bestehender Steuersysteme noch einmal an die getroffene Vereinbarung in Form des Koexistenzmodells. Damit wurde die grenzüberschreitende Bereitschaft zur Darlegung der Spareinlagen an die Steuerbehörden sichergestellt. Luxemburg wurde eingebunden, indemdas Steuergeheimnis unberührt bleibt und eine Quellensteuer eingeführt werden sollte.
Inzwischen habe Grossbritannien um eine europäische Steuergesetzgebung einen neuen Standpunkt eingenommen und wolle von den Vereinbarungen in Form des Koexistenzmodells nichts mehr wissen, so Frieden. Auf der Sitzung des Ecofin-Rates am kommenden Wochenende in Portugal soll nach Ansicht der Engländer das Koexistenzmodell einem Informationsaustausch (Kontrollmitteilungen) weichen. In einer Übergangsphase werde es dann zu einer Quellensteuer kommen und an einem Tag X durch Kontrollmitteilungen ersetzt, was schliesslich das definitive Ende des Bankgeheimnisses bedeuten würde, Luxemburgs Position, die der Minister noch deutlich machte, sei die Einhaltung des von allen 15 Mitgliedstaaten beschlossenen Koexistenzmodells, solange es nicht zu einer neuen einstimmig beschlossenen Übereinkunft komme.
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Luxemburg werde sich aber weiterhin um einen Kompromiss in der Gesamtproblematik bemühen, Voraussetzung dafür sei die Wahrung des Bankgeheimnis, die Einbeziehung aller steuerlichen Sondergebiete in der EU sowie eine gleichzeitige ausgewogene Lösung bei der Unternehmens- und Kapitalbesteuerung.
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Eine Harmonisierung der Steuern stehe nicht auf der Tagesordnung der EU. Es gehe nur um die Vereinheitlichung der indirekten Besteuerung. Die Souveränität eines jeden landes bei Steuerfragen bleibe erhalten und damit auch steuerlicher Wettbewerb, sagte Frieden.
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(aus Luxemburger Wort 14. Juni 2000)