Reform des Kollektivvertragsgesetzes
CSV traf Vertreter von Gewerkschaften und Patronat
Im Rahmen der politischen Diskussionen über die im Koalitionsabkommen festgehaltene Reform der Kollektivvertragsgesetzgebung aus dem Jahr 1965 trafen am 12. Mai eine Delegation der CSV mit Verantwortlichen von OGB-L, LCGB, Aleba sowie des ,,Comité de liaison patronal” (CLP) zusammen.
Der Nationalvorstand der CSV hatte vor geraumer Zeit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die insbesondere die Frage der nationalen bzw. der sektoriellen Repräsentativität der Gewerkschaftsorganisationen analysieren soll. Dieser Arbeitsgruppe gehören neben Fraktionschef Lucien Weiler und dem beigeordneten Fraktionsvorsitzenden Marcel Glesener auch der Abgeordnete und CSV-Vizepräsident Lucien Clement, der Abgeordnete Claude Wiseler sowie Fraktionssekretär Marc Glesener und der parlamentarische Referent Manuel Dillmann an.
Im Gespräch mit den von John Castegnaro (OGB-L), Robert Weber (LCGB), Marc Glesener (Aleba) und Lucien Thiel (CLP) angeführten Delegationen wurden die verschiedenen Standpunkte rund um die Neudefinierung der Representativitätsfrage der Gewerkschaftsorganisationen erörtert. Dabei wurde klar, daß die beiden tonangebenden Gewerkschaften, OGB-L und LCGB, eine Zersplitterung der Gewerkschaftsszene und den Verlust an syndikalistischer Durchschlagskraft verhindern wollen. Der gesetzlichen Einführung einer sektoriellen Representativität stehen die genannten Arbeitnehmerverbände betont kritisch gegenüber.
Ganz anders die Aleba. Die Vereinigung der Bank- und Versicherungsangestellten ist nicht länger gewillt, tarifvertraglich im Abseits zu stehen. Die Organisation beansprucht das Recht, selbstständig Kollektivverträge unterzeichnen zu können und in nationalen Gremien des Sozialdialogs vertreten zu sein.
Die Arbeitgeberseite ist prinzipiell für eine Ausweitung des 65er Gesetzes und tritt für eine an klare Auflagen gebundene sektorielle Vertragsfähigkeit der Arbeitnehmerorganisationen ein.
Die CSV-Arbeitsgruppe, die an die Vorgaben des Koalitionsabkommens erinnerte, hat die verschiedenen Standpunkte von Gewerkschaften und Patronat zur Kenntnis genommen und wird den internen Meinungsbildungsprozeß fortsetzen. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf die für den 4. Juli 2000 anberaumte parlamentarische Interpellation über das Kollektivvertragswesen und das Dossier Repräsentativität.