Parlament und Tripartite – Hand in Hand
Der Monat März war von einer Reihe arbeitspolitischer Themen, sowohl auf nationalem, wie auf europäischem Parkett, geprägt. Eine parlamentarische Debatte zu den ersten Ergebnissen der PAN-Gesetzgebung, ein Sondergipfel der EU zur Beschäftigungspolitik und eine neue Runde der Tripartite sorgten in der zweiten Hälfte des Monats für Schlagzeilen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich die Zusammenarbeit zwischen Tripartite und Parlament näher beleuchten und Anstöße geben, um ihr Zusammenspiel im Interesse des Landes zu verbessern.
Die Tripartite ist die Basis des luxemburgischen Sozialmodells, das dem Land in den letzten Jahrzehnten einen sozialen Frieden beschert hat, um den die EU-Partner uns beneiden. Auf diesen sozialen Frieden hat sich, zu einem großen Teil, unsere Wirtschaftskraft aufgebaut, da internationale Unternehmen es bevorzugen, sich in Ländern niederzulassen, in denen die Sozialkonflikte eher eine Ausnahme darstellen. Deshalb kommt dem luxemburgischen Sozialmodell der Tripartite auch eine große Bedeutung in der Wahrung des Wohlstandes des Landes zu.
Die Tripartite bleibt ein fester Bestandteil des sozialen Luxemburg. Niemand soll an ihren Grundfesten rütteln oder versuchen sie zu untergraben. Im Gegenteil. In diesem Gremium sollen auch in Zukunft die Sozialpartner, gemeinsam mit der Regierung, die Marschrichtung festlegen, die sie in Puncto Arbeits- und Sozialpolitik einschlagen wollen.
Wenn die Sozialpartner in der Tripartite die aktive Verhandlungsrolle übernehmen, so hat das Parlament jedoch auch seinen Platz im Prozess der Festlegung der arbeits- und sozialpolitischen Grundsätze. Das Parlament kann und will die Tripartite nicht ersetzen. Das Parlament darf aber auch nicht dazu degradiert werden, zwischen Sozialpartnern getroffene Vereinbarungen einfach abzusegnen, ohne die Möglichkeit zu haben, seine verfassungsmäßigen Rechte auszuüben und in den gesetzgeberischen Entscheidungsprozess eingebunden zu werden.
Wenn die Änderungen, die das Parlament an den Abmachungen der Tripartite vornimmt, wie beim PAN-Gesetz geschehen, später von den Sozialpartnern als ungefragte Einmischung und Verfälschung der Abmachungen gebrandmarkt werden, und daraufhin der Sozialdialog Risse bekommt, dann muss man neue Wege finden, das Parlament in die Arbeit der Tripartite einzubauen, ohne dass dies negative Folgen für den Sozialdialog hat.
Eine solche Möglichkeit ist zum Beispiel eine Rücksprache zwischen Regierung und dem zuständigen Parlamentsausschuss vor, während und nach einer Tripartite-Runde. Somit wäre das Parlament informiert, könnte sich seine eigene Meinung bilden, diese dem Tripatitepartner Regierung mit auf den Weg geben, und so an der Ausarbeitung des Tripartiteabkommens beteiligt werden. Diese Vorgehensweise hindert das Parlament nicht daran, eigene Gesetzinitiativen zu nehmen, wenn es dies für notwendig hält.
Auf jeden Fall wäre ein enges Zusammenspiel zwischen Parlament und Tripartite, im Interesse des Sozialdialogs und somit des Landes, garantiert.
Marcel Glesener Abgeordneter