Am 23. Dezember 1999 fand im CSV Generalsekretariat eine Unterredung zwischen der CSV und dem LCGB statt.
Die LCGB unter Führung von Nationalpräsident Robert WEBER unterbreitete der CSV-Delegation, unter Leitung der Parteivorsitzenden Erna HENNICOT-SCHOEPGES und im Beisein von Arbeitsminister Fränz BILTGEN, die Kongressdokumente und Resolutionen des 56ten LCGB-Nationalkongresses. Bei der mehr als zweistündigen Unterredung standen die Ausführungsbestimmungen betreffend das PAN-Gesetz, z.B. die Feiertagsregelung, POT, Pausenregelung, usw. im Mittelpunkt.
Ein längeres Diskussionsthema war die Reform des Kollektivvertragsgesetzes und vor allem die Problematik der nationalen Representativität. In diesem Zusammenhang erinnerte die CSV an das Koalitionsabkommen in dem klar und deutlich festgehalten wird, dass die Regierung sich gegen die Zersplitterung der Gewerkschaftslandschaft ausspricht.
Zudem bedauerten die beiden Delegationen, dass erneut ein Arbeitgeberverband einen Kollektivvertrag mit einer Organisation unterschrieb die laut geltendem Gesetz und Rechtssprechung nicht das Recht hatte einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.
Die CSV beabsichtigt im Laufe des Jahres 2000 ihre Vorschläge betreffend die Reform des Kollektivvertragswesens bekannt zu geben.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt, sowie die LCGB Beschäftigungsinitiativen PRO ACTIF und FORUM pour l’Emploi bildeten weitere Diskussionspunkte.