Der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar kommentiert das neue Pressegesetz: “Das neue Gesetz formalisiert definitiv den Quellenschutz zugunsten der Journalisten – ein unverzichtbares Recht, wenn journalistisches Recherchieren effizient und erfolgreich sein soll.”
Als die Abgeordnetenkammer letzte Woche das neue Pressegesetz verabschiedet hat, wurde ein Stück legislative Geschichte geschrieben. Das neue Gesetz löst einen Text ab, der diesen Sommer 135 Jahre alt geworden wäre. Gleichzeitig haben alle europäischen und internationalen Presseverbände sich belobigend über ein Gesetz ausgesprochen, das Modellcharakter für Europa und darüber hinaus besitzt. Kaum irgendwo sind die Rechte und Pflichten der Presse derart ausführlich, ausgewogen und zeitgemäß dargelegt, wie im neuen luxemburgischen Pressegesetz.
Eine Sache von Ausgleich
Tatsache ist, dass Pressegesetzgebung in unserer Zeit immer eine Sache von Ausgleich ist. Ausgleich nämlich zwischen den Rechten der Presse, die an vorderster Front der freien Berichterstattung und Meinungsäußerung steht, und jenen der Bürger, deren Privatleben und Ehre vor ungerechtfertigten Einmischungen und Attacken geschützt werden muss. Einerseits muss die Presse frei sein, zu sagen und zu schreiben, was sie in einer demokratischen und offenen Gesellschaft als notwendig und richtig empfindet, andererseits erfährt diese Freiheit dort Grenzen, wo das Ansehen von Menschen Schaden nimmt.
Gleichwertig und nicht gegeneinander ausgespielt
In diesem Spannungsfeld zwischen verschiedenen Rechten, die gleichwertig sind und nicht gegeneinander ausgespielt werden können, müssen Quellenschutz, Antwortrecht, freie Berufsausübung, die Unschuldsvermutung und journalistische Deontologie miteinander in Einklang gebracht werden. Das neue Pressegesetz schafft diesen Drahtseilakt auf beispielhafte Weise – was nicht zuletzt auf die intensive Beratung der Regierungsvorlage zurückzuführen ist, die auch mit allen Betroffenen eingehend diskutiert wurde.
Notwendige Reformen
Das neue Gesetz formalisiert definitiv den Quellenschutz zugunsten der Journalisten – ein unverzichtbares Recht, wenn journalistisches Recherchieren effizient und erfolgreich sein soll. Es reformiert das Berufsrecht der Journalisten dahingehend, dass in Zukunft jeder als Journalist betrachtet wird, der den Beruf eines Journalisten tatsächlich ausübt – unabhängig vom Besitz einer Pressekarte. Es reformiert den Presserat, der verkleinert wird und dessen Aufgaben präziser definiert werden. Es reformiert das Antwortrecht, das nunmehr in allen Medien nach den gleichen Regeln zur Anwendung kommt, und das in seinem Umfang nicht begrenzt ist. Es schafft eine Pflicht der Zusatzinformation, nach der Journalisten zukünftig verpflichtet sind, über neue Entwicklungen in Angelegenheiten, die sie bereits behandelt haben, an sichtbarer Stelle zu berichten. Kurz gesagt, das neue Gesetz schafft einen modernen rechtlichen Rahmen, in dem die Presse sich bewegen kann.
In völliger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der neue Text befindet sich in völliger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – und zwar sowohl, was die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit der Presse, als auch was die bürgerlichen Grundrechte betrifft. Dies war immer das Hauptanliegen der CSV. Und wir haben es geschafft, in Zusammenarbeit mit fast allen journalistischen Kreisen einen Text zu verabschieden, der den Presseberufen eine wichtige Stütze in ihrer täglichen Arbeit sein wird.
Laurent Mosar
Abgeordneter der CSV im Zentrum
Berichterstatter zum Pressegesetz