CSV-Fraktion schlägt prinzipielle Debatte über Befugnisse von Justizbehörden und deren Verhältnis zum Justizminister vor
Im Zusammenhang mit den Telefonkontrollen in der Kammerfraktion hatte die LSAP Ende September via Pressemitteilung eine parlamentarische Debatte über eine ganze Reihe von Aspekten eines laufenden Ermittlungsverfahrens gefordert.
Für die CSV-Kammerfraktion kam – und kommt immer noch – ein solcher flagranter Eingriff des Parlaments in ein laufendes Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage.
Die Gewaltentrennung und damit auch die Unabhängigkeit der Justiz müssen in einem Rechtsstaat gewahrt bleiben.
Stattdessen will die LSAP nun im Rahmen einer Interpellation prinzipielle Fragen betreffend den Schutz der Privatsphäre bei polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen, den Quellenschutz im Pressewesen sowie den Umgang mit Berufsgeheimnissen im öffentlichen Dienst erörtern.
Die CSV-Fraktion unterstützt eine solche Prinzipiendebatte, die keine Einmischung in laufende Verfahren darstellt und deshalb sinnvoll und aus verfassungsrechtlicher Sicht auch unbedenklich ist.
Die LSAP hat sich offenbar die Bedenken der CSV zu eigen gemacht und die ursprünglich beantragte Debatte zu den Akten gelegt.
Die CSV-Fraktion schlägt parallel zu der LSAP-Initiative eine Debatte über die Befugnisse der einzelnen Justizbehörden und über das Verhältnis zwischen diesen Behörden und dem Justizminister an.
Die von der CSV-Fraktion angeregte Debatte soll den einzelnen Parteien im Parlament sowie der Regierung Gelegenheit bieten, Stellung zu beziehen und zu erklären, wie sie sich das Justizwesen und das institutionelle Zusammenspiel von Justiz und Exekutive vorstellen.
mitgeteilt von der CSV-Fraktion (04/10/2000)