Fir d’Äntwert vum Minister ze liesen, klickt wgl op d’Dokument hei:QP 3646
Herr Präsident,
Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an die Gesundheitsministerin sowie den Minister für soziale Sicherheit weiterzuleiten.
Rezenten Presseberichten zufolge sollen in Deutschland künftig Patienten auch während sogenannten Onlinesprechstunden über elektronische Kommunikationsmedien wie Skype behandelt werden dürfen. Um dies zu ermöglichen will die Bundesärztekammer das Fernbehandlungsverbot lockern und ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien erlauben, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist. Mit dieser Öffnung soll vor allem das Problem des Ärztemangels in ländlichen Regionen eingedämmt werden.
Die Schweiz ist bekanntlich Vorreiter in der Telemedizin, da bereits seit dem Jahr 2000 rund um die Uhr ärztliche Beratungen per Telefon oder Video stattfinden und Rezepte ausgestellt werden.
In Anbetracht dieser Informationen, möchte ich folgende Fragen an die zuständigen Minister stellen:
- Hat die Regierung sich mit der Thematik der Telemedizin auseinandergesetzt und wenn ja, wie ist ihre Position dazu? Was wären Vor- und Nachteile der Telemedizin in Luxemburg? Würde die Telemedizin eine erhebliche Verbesserung der Basisversorgung im Sinne der Patienten mit sich bringen oder ist das Risiko von Fehldiagnosen zu hoch?
- Wenn nicht, gedenkt die Regierung sich über diese Möglichkeiten der Telemedizin zu informieren und eventuell eine Studie über die Möglichkeiten der Telemedizin in Luxemburg in Auftrag zu geben?
Es zeichnet hochachtungsvoll,
Jean-Maire Halsdorf
Abgeordneter
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