Eng nei EU-Veruerdnung beseet datt en LKW-Fuerer deen a méi EU-Staate schafft an méi wéi 25 Prozent vu senger Aarbecht a sengem Wunnuert ausüübt, elo der Sozialversécherung vu sengem Land ënnerleit. Ass d’Regierung sech bewosst, dass dës Veruerdnung grouss finanziell Abéissen fir d’Fuerer mat sech bréngt ? Mam Wëssen datt mir schonn e Mangel un LKW-Fuerer hunn, wat gedenkt d’Regierung ze ënnerhuelen vir dës Leit ze ënnerstëtzen ?

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage betreffend der neuen EU-Verordnung in Bezug auf die Tätigkeit in zwei oder mehr Mitgliedstaaten an den Herrn Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten, sowie an den Herrn Minister für Arbeit, Beschäftigung, Sozial- und Solidarwirtschaft weiterzuleiten.

Die sanitäre Krise hat gezeigt wie wichtig das Engagement von Grenzgängern im Transportgewerbe für unser Land ist, da es für das Bestehen der Lieferkette während des Lockdowns gesorgt hat.

Seit dem 1. Mai 2020 gilt eine neue Verordnung in Bezug auf die Tätigkeit in zwei oder mehr Mitgliedstaaten. Ein Lastkraftfahrer, der in mehreren Mitgliedstaaten arbeitet und einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit, das heißt mindestens 25 Prozent, in seinem Wohnsitzstaat ausübt, unterliegt den Sozialvorschriften seines Wohnsitzstaates und muss der Sozialversicherung seines Wohnsitzstaates für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit angehören.

Aus einem Artikel des Lëtzebuerger Journal geht hervor, dass diese Verordnung bei der Confédération Luxembourgeoise du commerce (clc) für große Unruhe sorgt, da ein nichtansässiger, für eine Luxemburger Spedition arbeitender Fahrer, ein Mindestmaß an Anwesenheit in Luxemburg vorweisen muss um von der luxemburgischen Sozialversicherung profitieren zu können. Dies scheint jedoch in den meisten Fällen unmöglich aufgrund dessen, dass die Lastkraftfahrer eigentlich immer im Ausland, und davon oft in ihrem Wohnsitzland und nicht in Luxemburg unterwegs sind. In diesem Fall hat die neue Verordnung in der Tat zur Folge, dass ein nichtansässiger, in Luxemburg arbeitender Lastkraftfahrer Kindergeld, sowie Rente an seinem Wohnort erhält und zudem dort auch seine Sozialabgaben, die in den Nachbarländern (Belgien, Deutschland und Frankreich) deutlich höher sind, zahlen muss.

Feststellend, dass dies sowohl für die Lastkraftfahrer als auch für die Unternehmen mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist, möchte ich folgende Fragen an die Minister stellen:

  • Ist die Regierung sich der Tatsache bewusst, dass diese Verordnung mit erheblichen finanziellen Einbußen für Berufskraftfahrer, sowie auch für Unternehmen verbunden ist und dass der Logistiksektor aus über dreiviertel nichtansässigen Angestellten besteht? Was gedenkt die Regierung zu tun?
  • Hat die Regierung zudem von einem in Luxemburg bestehendem Mangel an Lkw-Fahrern, der durch die neue Verordnung noch verschlimmert werden kann, Kenntnis genommen?
  • Was plant die Regierung zu unternehmen um einen erheblichen Standortnachteil für ausländische Unternehmen, die sich in Luxemburg niedergelassen haben und fast ausschließlich mit nichtansässigen Fahrern unterwegs sind, zu vermeiden? Wie gedenkt die Regierung eine daraus resultierende Ausflaggung von Unternehmen, welche negative Folgen für die luxemburger Wirtschaft haben kann, zu vermeiden?

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

Marc Spautz

Abgeordneter

Zréck