„De Buergermeeschter schwätzt Lëtzebuergesch“

In diesem Jahr finden Gemeinderatswahlen statt. Derzeit berät der zuständige innenpolitische Ausschuss über eine Novellierung des Gemeinde- und des Wahlgesetzes. Nächste Woche sollen dem Plenum die neuen Bestimmungen zwecks Verabschiedung vorgelegt werden. Einige Fragen an den CSV- Abgeordneten Gilles Roth.

Profil: Wieso diese Reform?

Gilles Roth: „Die nun vorliegende Reform geht zurück auf einen Gesetzesentwurf des Innenministers aus dem Jahre 2008 betreffend die Neuregelung von Unvereinbarkeiten mit einem politischen Mandat. Der Entwurf kam nicht mehr zur Abstimmung und die neu formierte Regierung sprach sich im Koalitionsprogramm für eine entsprechende Novellierung aus. Der neue Entwurf klärt und vervollständigt einzelne Punkte des 2008er Gesetzesentwurfes und trägt zudem den politischen Vorgaben des Regierungsprogramms Rechnung.“

Profil: Was sind die Kernpunkte?

Gilles Roth: „Es sind mehrere Kernpunkte, die zu erwähnen sind. Die Klärung der Unvereinbarkeiten, die Änderungen betreffend das aktive und passive Wahlrecht ausländischer Mitbürger sowie die Sprachenregelung.“

Profil: Wie steht es nun um das Wahlrecht ausländischer Mitbürger?

Gilles Roth: „Alle Ausländer, ob EU-Bürger oder aus Drittstaaten konnten bereits – sofern Sie auf der Wählerliste eingeschrieben waren – bei den Kommunalwahlen im Oktober 2005 ihren Gemeinderat mitwählen. Heute besteht die Neuerung darin, dass alle ausländischen Mitbürger erstmals das passive Wahlrecht erhalten. Somit können alle EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, also auch Schweizer, Amerikaner oder Chinesen, in den Gemeinderat gewählt werden. Auch die beim Maastricht-Vertrag ausgehandelte Einschränkung, dass Ausländer nicht Mitglied eines Schöffenrates sein dürfen, wird aufgehoben. Die Voraussetzung und einzige Sonderbedingung besteht darin, dass ausländische Mitbürger seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz im Großherzogtum haben.“

Profil: Damit wird einer Idee des CSV- Programms Rechnung getragen!

Gilles Roth: „Ja, das kann man so sagen. In seiner Regierungserklärung hat Staatsminister Jean-Claude Juncker im Kontext des Mitspracherechtes ausländischer Mitbürger auf kommunaler Ebene zudem von einem wichtigen Konsens gesprochen, der sich über Parteigrenzen hinaus herauskristalliert. Er beschrieb die Gemeinde als ,éischt Integratiounsplaz‘, weil sich dort Luxemburger und Nicht-Luxemburger begegnen, kennen und schätzen lernen. Premier Juncker sprach zu Recht von einem wichtigen Integratioonsschritt.“

Profil: Und wie steht es denn um die Sprachenregelung?

Gilles Roth: „Salopp gesagt. Die Sprache im Gemeinderat ist ,Lëtzebuergesch‘ und der Bürgermeister spricht ,Lëtzebuergesch‘. Artikel 14 des Kommunalgesetzes ist in diesem Punkt eindeutig. Allerdings dürfen sich Räte ebenfalls auf Deutsch oder Französisch äußern. Diese Sprachwahl steht jedoch nur den Gemeinderäten zu. Ein Bürgermeister oder Schöffe muss demnach sowohl Luxemburgisch verstehen als auch reden können. Dies scheint mir persönlich auch logisch und richtig. Ich denke, wir sollen hier dem gesunden Menschenverstand folgen und nicht aus dem Bauch heraus reagieren. Gewählte Gemeinderäte sind doch allen Mitbürgern ihrer Gemeinde verpflichtet.“

Profil: Und die Neuerungen zur Unvereinbarkeit?


Gilles Roth: „Das passive Wahlrecht ist ein Grundrecht. Deshalb gibt es lediglich eine minimalistische und erschöpfende Liste von Unvereinbarkeiten. Dem Gemeinderat dürfen Mitglieder der Regierung, Mitarbeiter des Innenministeriums, des Militärs, der Polizei sowie Richter und Mitglieder der Staatsanwaltschaft und Personen, die über eine Konvention an den Staat gebunden sind, nicht angehören. Eine kommunale Unvereinbarkeit betrifft alle Personen, die ein festes oder variables Gehalt von der Gemeinde des Wohnortes erhalten. Dazu zählen auch Syndikate oder sonstige Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.


Auch Grundschullehrer und Religionslehrer dürfen dem Rat der Gemeinde, wo sie unterrichten, nicht angehören. Das Gesetz regelt darüber hinaus mehrere Unvereinbarkeiten betreffend die Posten im Schöffenrat; dies betrifft vor allem Beamte der Verwaltungen für Straßenbau, Ackerbau, Umwelt und Forst sowie andere Angestellten öffentlicher Dienste wie die Steuerverwaltung, die Gewerbeinspektion oder die ‘Inspection sanitaire’,  sofern die Aufgabenbereiche in direktem Zusammenhang zu ihrer Wohngemeinde stehen.“

Quelle: CSV-Profil, 22. Januar 2011