Abgewiesene Asylsucher fallen nicht unter die Genfer Konvention – unsere nationale Gesetzgebung gibt ihnen zwar gewisse Rechte, aber eben auch Pflichten
Die Abschiebungen Asylsuchender, denen kein Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist, haben begonnen. Unter grösserem und zu einseitigem Mediengetöse, und an Leserbriefen, die der Regierung Unmenschlichkeit vorwerfen, mangelt es nicht. Dennoch werden die Abschiebungen fortgesetzt. Unsere Gesetze in diesem Bereich sind eindeutig, und sie müssen angewandt werden. Welcher Rechtsstaat würde es sich nämlich leisten können, auf die Anwendung von Gesetzen auch auf Asylsuchende zu verzichten ?
Die allermeisten jener Personen, die jetzt abgeschoben werden, haben sich als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention auszugeben versucht. Sie sind illegal nach Luxemburg gekommen, und besitzen in der Regel keine Papiere. Der Status eines Flüchtlings in diesem Sinne wurde ihnen jedoch verwehrt. Tatsache ist, dass fast alle noch in Luxemburg verbliebenen Asylsuchenden lediglich Wirtschaftsflüchtlinge sind. Ihnen droht kein Krieg, keine Folter, keine Verfolgung – und genau dies müsste aber so sein, wenn die Genfer Konvention ihr Schicksal regeln sollte.
Die Asylsuchenden, die nun zurückgeführt werden, haben eine erste Eingabe an das Justizministerium gerichtet, die verworfen wurde. Die allermeisten von ihnen haben darauf hin die Verwaltungsgerichte in erster und zweiter Instanz angerufen, um die Entscheidung des Justizministers annulieren zu lassen. Im Regelfall allerdings ohne Erfolg – denn die Verwaltungsgerichte applizieren die gleichen nationalen und internationalen Rechtsnormen, wie die Dienststellen des Justizministeriums auch. Diese Prozedur ist natürlich, alles in allem, recht lang – zu lang. Sie ist jedoch die einzige, die ein demokratischer Rechtsstaat anwenden kann : Rekurse vor Gerichten müssen gegen ministeriale Entscheidungen möglich sein – und sie stehen selbstverständlich auch Asylsuchenden offen.
Personen, deren Anträge allesamt verworfen wurden – vom Justizminister und den Gerichten – werden dazu aufgefordert, das Land zu verlassen. An diese Aufforderung haben sich allerdings nur die wenigsten gehalten – die Liste der freiwilligen Rückkehrer war bis vor kurzem äusserst kurz. Und genau hier liegt das Problem.
Schon zu Anfang der Prozedur wurde diesen Menschen klargemacht, dass sie Wirtschaftsflüchtlinge sind. Es mag in anderen Teilen der Welt wirtschaftlich weniger angenehm zugehen, als bei uns – doch was kann dies für die Flüchtlingspolitik bedeuten ? Wenn unser Land all jene Menschen aufnehmen sollte, die aus Ländern kommen, denen es noch erheblich schlechter geht, als Montenegro, dann wäre die Flut der ankommenden Menschen wohl kaum noch zu bremsen. Allein in diesem Jahr sind wieder rund 700 Montenegriner in Luxemburg angekommen – ohne zwingenden Fluchtgrund, ausser eben dem, dass sie sich hier ein besseres Leben erhoffen. Dies mag persönlich zwar nachvollziehbar sein, ist aber politisch nicht akzeptabel.
Luxemburg war, ist und bleibt ein asylantenfreundliches Land. Wer in seiner Heimat, durch welche Umstände auch immer, verfogt oder bedroht wird, kann sich darauf verlassen, in Luxemburg Aufnahme zu finden. Wer allerdings hierher kommt, nur um einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu entrinnen, muss damit rechnen, dass er dazu aufgefordert wird, in seine Heimat zurückzukehren.
Eine andere Politik wäre nicht nur für Luxemburg selbst, sondern auch im europäischen Kontext und gegenüber den Herkunftsländern der Antragsteller nicht zu verantworten. In Luxemburg nicht, weil wir dann unserer Gesetze über den Zugang und den Aufenthalt auf unserem Staatsgebiet einfach nicht mehr anwenden würden. Gegenüber unseren europäischen Partnern nicht, mit denen wir zusammen eine Asyl- und Einwanderungspolitik definieren, im Rahmen derer nicht ein Land dann ganz einfach seine Grenzen für jeden öffnen kann. Und gegenüber den Herkunftsländern nicht, die selbst darauf angewiesen sind, dass ihre Bürger zum wirtschaftlichen Aufbau beitragen. Diese Menschen werden zu Hause gebraucht. Einem ärmeren Land seine Arbeitskräfte wegzunehmen, bedeutet, ihm einiges an Entwicklungspotenzial zu amputieren.
Aber auch Flüchtlinge haben Pflichten. Die Pflicht nämlich, sich an die Gesetze des Aufnahmelandes zu halten, und die Beschlüsse seiner Institutionen zu respektieren. Die Pflicht auch, einen Beitrag zur weiteren Entwicklung ihres eigenen Landes zu leisten. Dies mag hart klingen, hat aber mit Kaltherzigkeit nichts zu tun, sondern mit der Einhaltung von Gesetzen. Und wer diese nicht anerkennen will, muss damit rechnen, dass er ausgewiesen wird. Daran wird sich nichts ändern.