Was vor 20 Jahren in Schengen begonnen hat, ist heute Teil der EU und wird durch die EU-Verfassung abgesichert und weiterentwickelt
Das Abkommen von Schengen, unterschrieben am 14. Juni 1985, beruht auf zwei Hauptcharakteristika. Auf der einen Seite die Verwirklichung der Freizügigkeit der Unionsbürger durch Abschaffung der Kontrollen an den Innengrenzen, und auf der anderen Seite die Verstärkung der Sicherheit innerhalb des Schengen Raums durch die Verbesserung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedsstaaten.
Was vor 20 Jahren in Schengen begonnen hat, ist heute Teil der EU und wird durch die EU-Verfassung abgesichert und weiterentwickelt. Der Grundgedanke ist Teil der Verfassung: Freiheit und Sicherheit bleiben unzertrennlich.
Die EU-Verfassung sieht den Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor. Die Union stellt hiermit sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedsstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist.
Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Bestimmungen, ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Die Union erleichtert den Zugang zum Recht, insbesondere durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen.
Für keinen anderen Mitgliedstaat ist dies von größerer Bedeutung als für Luxemburg. Nur durch unsere Mitgliedschaft in der EU können wir gewährleisten, dass wir uns frei in Europa bewegen können, dass wir über die Grenzen hinweg arbeiten, leben und handeln können, und dies unter den bestmöglichen Bedingungen, in einem rechtlich abgesicherten Rahmen.
Der Wegfall der EU-Binnengrenzen, von dem wir Luxemburger mehr profitiert haben als manch anderer, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich der Kriminelle der Justiz und der Polizei entziehen kann. Deshalb gilt es, die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz über die Grenzen hinweg zu verstärken. Auch hier gibt die Verfassung die richtigen Antworten.
Mit einem JA zur Verfassung setzen wir ein Zeichen für unsere Erwartungen an das Europa der Zukunft. Ein Leben in Freiheit und Sicherheit.