Wéi vill Kloen goufe bis elo vu Säite vum Staat am Zesummenhang mat de Cum-Ex-Geschäften agereecht ?

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitten wir Sie, nachfolgende parlamentarische Anfrage an den Herrn Finanzminister weiterzuleiten.

Wie das Online-Nachrichtenportal reporter.lu in einem Beitrag „Cum-Ex-Skandal – Belgien will 45 Millionen Euro zurück“ berichtet, hat die belgische Steuerverwaltung Klage in den Vereinigten Staaten gegen vermeintliche US-Pensionsfonds eingereicht, um die Rückerstattung dieser Gelder in Millionenhöhe zu bewirken.

Wie aus der Antwort auf unsere Frage n°3524 hervorgeht, hat die luxemburgische Steuerverwaltung in den letzten Jahren durchschnittlich 7.000.000 Euro Steuerabzüge auf Kapitalerträgen rückerstattet, ohne dass es sich in diesen Fällen notwendigerweise um Rückerstattungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften handelt.

Vor diesem Hintergrund, möchten wir folgende Fragen an den Herrn Finanzminister stellen:

  • Wie viele Firmen haben die letzten Jahre von den vorgenannten Rückerstattungen profitiert?

 

  • Steht es der Steuerbehörde allgemein zu, unbegründete Rückerstattungen, wieder einzutreiben? Auf welche gesetzliche Bestimmungen beruft sich das Steueramt in solchen Fällen?

 

  • Kann der Herr Minister bestätigen, dass in Fällen von mutmaßlichen Verstößen gegen strafrechtliche Bestimmungen, die Steuerverwaltung / der Staat, Klage (plainte) eingereicht hat?

 

  • Wie viele Klagen staatlicherseits wurden bisher im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften eingereicht?

 

  • Kann die Regierung aufgrund dieser Klagen abschätzen, wie viele Steuergelder mutmaßlich zu Unrecht rückerstattet wurden?

 

  • Sollte es zu strafrechtlichen Prozessen kommen, wird der Staat in diesen Fällen als Nebenkläger auftreten (se constituer partie civile)?

Es zeichnen hochachtungsvoll,

Laurent Mosar
Abgeordneter
Gilles Roth
Abgeordneter

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