Wéi gesäit et mat den Urgencen aus, wann ee gesondheetlech Probleemer mat den Aen huet. Déi ginn net an all Spidol assuréiert, well dat gesetzlech net definéiert ass.

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an die Frau Gesundheitsministerin und an den Herrn Minister für soziale Sicherheit weiterzuleiten.

Seit Beginn des Monats werden augenärztliche Notfälle in der Hauptstadt nur noch in den „Hôpitaux Robert Schuman“ (HRS) behandelt, und dies nur dann, wenn das HRS auch den Notfalldienst hat.

Ursprünglich bot das „Centre Hospitalier de Luxembourg“ (CHL) abwechselnd mit dem HRS eine Notaufnahme an. Seit dem 1. Juli werden allerdings keine Patienten mit Augenbeschwerden mehr in der Notaufnahme des CHL behandeln. Grund dafür ist eine ambivalente Gesetzeslage. Das CHL sieht sich laut gesetzlichen Bestimmungen für die sogenannten „services nationaux“, nicht mehr in der Verantwortung, eine augenärztliche Notaufnahme anzubieten.

In manchen Bereichen erlaubt das Gesetz allen Krankenhäusern dieselbe Dienstleistung anzubieten. Für die Augenheilkunde wurde diese Möglichkeit nicht vorgesehen.

Laut Informationen von Reporter.lu heißt es: „Die HRS-Gruppe hat nun einen Antrag bei der „Caisse Nationale de Sante“ (CNS) eingereicht, um eine tägliche Notaufnahme zu garantieren. Da laut Gesetz für die Augenheilkunde kein Bereitschaftsdienst vor Ort gewährleistet werden muss, werde auch kein weiteres Personal benötigt, so die offizielle Antwort der Krankenkasse“.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Minister stellen:

  • Können die Minister uns diese Informationen bestätigen?

 

  • Wie gedenken die Minister, zum Wohl der Patienten, eine schnelle Lösung herbei zu führen?

 

  • Gedenken die Minister gesetzliche Anpassungen zu tätigen um den unterschiedlichen Interpretationen hinsichtlich der Gesetzeslage ein Ende zu bereiten?

 

 

 

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

Marc Spautz

Abgeordneter

 

 

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