Wéi eng Auswierkungen kéinten déi lescht Bemierkungen vun der EU-Kommissioun op de geplangte Verbuet vu Glyphosat zu Lëtzebuerg hunn ?

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 83 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie die vorliegende parlamentarische Anfrage an den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung sowie an die Frau Umweltministerin weiterzuleiten.

 

Im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zum parlamentarischen Gesetzesantrag eines nationalen Glyphosat-Verbotes in Österreich hat die europäische Kommission kürzlich eine Stellungnahme zum geplanten Glyphosat-Verbot abgegeben. Darin hält die Kommission fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Nationale Alleingänge beim Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat seien aus Sicht der EU-Kommission nicht zulässig.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Frage an den Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung sowie an die Frau Umweltministerin stellen

 

  • Welche Auswirkungen könnten die Bemerkungen der Kommission auf das in Luxemburg geplant Glyphosatverbot haben?

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

Martine Hansen

Abgeordnete

 

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