Kéint d’Regierung eventuell hir Meenung änneren an en “Kündigungsbutton” sou wéi an Däitschland aféieren, fir datt d’Rechter vun de Verbraucher gestäerkt ginn ?

Herr Präsident,

gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an die Frau Ministerin für Verbraucherschutz weiterzuleiten.

Ich beziehe mich auf die parlamentarische Anfrage Nr. 4327 vom 20. Mai 2021, in der es um einen sogenannten Kündigungsbutton für online abgeschlossene Verbraucherverträge geht.

Zum 1. Oktober 2021 ist in Deutschland ein Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Demnach können nun Verbraucher online abgeschlossene Verträge durch einen Kündigungsbutton einfach und auf direktem Weg kündigen. Dadurch werden die Rechte der Verbraucher gestärkt und ausgeweitet.

In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 4327 vom 20. Mai 2021 erklärt die Frau Ministerin für Verbraucherschutz, dass „die Einführung eines solchen Kündigungsbutton im Großherzogtum nicht vorgesehen ist“.

Im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission – das darauf abzielt, Hemmnisse im EU-Binnenmarkt zu erkennen, bevor sie tatsächlich entstehen und negative Folgen haben („technical regulation information system“ – kurz: TRIS) –, konnte die Brüsseler Behörde keine negativen Auswirkungen der erwähnten Vorschrift aus Deutschland auf den EU-Binnenmarkt finden.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Frage an die Frau Ministerin für Verbraucherschutz stellen:

  • Die in Deutschland in Kraft getretene Vorschrift hat keine negativen Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt. Ändert diese Einschätzung der Europäischen Kommission die aktuelle Position der Regierung, wonach die Einführung eines solchen Kündigungsbutton im Großherzogtum nicht vorgesehen sei?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

Viviane Reding

Abgeordnete

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