Gëtt et a punkto Corona Virus eng Kontroll dass alleguerten d’Akteuren am Gesondheetsberäich d’Guideline vum Gesondheetsministère suivéieren? Et gouf anscheinend een Tëschefall, wou déi virgeschriwwe Marschroute net respektéiert gouf.

Herr Präsident,

 

Gemäß Artikel 84 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende dringliche parlamentarische Anfrage an die Gesundheitsministerin weiterzuleiten.

 

Im Rahmen der aktuellen Verbreitung des Corona Virus sind im „Centre Hospitalier de Luxembourg“ (CHL) spezielle Isolierräume vorgesehen für Patienten bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht. Das Gesundheitsministerium rät allen Patienten die befürchten, betroffen zu sein, dringend davon ab zum Hausarzt zu gehen oder sich in eine Notaufnahme zu setzen, sondern sich telefonisch bei den Behörden zu melden.

 

Meinen Informationen zu Folge gab es aber kürzlich einen Fall bei dem ein Patient nach einem Aufenthalt in Süd-Korea Symptome aufzeigte und sich ins CHL begab. Dort wurde der Patient jedoch abgewiesen, woraufhin er sich zu seinem Hausarzt begab. Erst in der Folge und nach etlichen Telefongesprächen zwischen Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums und dem CHL sei es zu einer adäquaten Betreuung gekommen.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an die Regierung stellen:

 

  • Kann die Regierung meine Informationen bestätigen?
  • Wenn ja, wie ist dies zu erklären?
  • Gibt es eine Kontrolle wie und ob sämtliche Akteure im Gesundheitsbereich die Guideline des Gesundheitsministeriums befolgen?
  • Wie will die Regierung garantieren, dass solche Zwischenfälle in Zukunft vermieden werden?

 

 

Es zeichnet hochachtungsvoll,

 

 

Jean-Marie Halsdorf

Abgeordneter

 

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