Biolandwirtschaft : Wéiee Bilan ass aus dem Aktiounsplang ze zéien ?

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der Teilumstellung einzelner Betriebszweige auf Biolandwirtschaft sowie der Förderung der biologischen Landwirtschaft an den Herrn Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz weiterzuleiten.

Seit dem Inkrafttreten des nationalen Aktionsplans zur Förderung der Biolandwirtschaft im Jahre 2009 arbeitet eine „Task Force“ an der Umsetzung dieses staatlichen Aktionsplans. Die hiesigen vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100% vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz übernommen. Wie aus der Presse zu erfahren war konnte in der benachbarten Wallonie mit Inkrafttreten eines solchen Aktionsplans, bei in etwa vergleichbarer Situation mit Luxemburg, der Anteil an Biolandwirtschaft seit 2012 innerhalb von 5 Jahren substantiell auf über 10% gesteigert werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an den Herrn Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz stellen.

  • Welche Bilanz zieht der Herr Minister aus dem nationalen Aktionsplans zur Förderung der Biolandwirtschaft?
  • Wurden die vorgegebenen Zielsetzungen erfüllt?
  • Wie beurteilt der Herr Minister die Rolle der obengenannten „Task Force“?

Die Beratung der Landwirte über Beratungsmodule im Bereich der Biolandwirtschaft wird zu 100% subventioniert.

  • Wird diese Bestimmung auch für landwirtschaftliche Betriebe in Teilumstellung auf Biolandwirtschaft gültig sein?
  • Wird die Beratung für landwirtschaftliche Betriebe in Teilumstellung weiterhin auf eine einzelne spezialisierte Beratungsstruktur beschränkt sein oder etwa demnächst auf andere Beratungsstrukturen ausgeweitet?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Martine Hansen

Abgeordnete

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