Biolandwirtschaft : Firwat sinn déi nei Bestëmmunge manner virdeelhaft ?

Herr Präsident,

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bitte ich Sie, die parlamentarische Anfrage bezüglich der Unterstützung der Biolandwirtschaft in Luxemburg an die Frau Ministerin für Umwelt und den Herrn Minister für Landwirtschaft weiterzuleiten.

Die nationale Verordnung zur Umsetzung der sogenannten Biodiversitätsprogramme wurde durch das „Règlement grand-ducal du 11 septembre 2017 instituant un ensemble de régimes d’aides pour la sauvegarde de la diversité biologique en milieu rural„ am 28. September 2017 im Amtsblatt veröffentlicht.

Bereits 2016 wurde den Landwirten diese Verordnung in Aussicht gestellt. Bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt konnten lediglich Absichtserklärungen unterschreiben werden ohne definitive Kenntnisnahme der Bedingungen.

Im Artikel 17 ist zu lesen, dass Landwirte, welche eine Prämie zur Förderung der biologischen Landwirtschaft beantragen, bei den oben genannten Maßnahmen nicht, oder vielmehr nicht mehr teilnehmen können, obwohl dies in der Verordnung von 2002 und 2012 der Fall war.

In der Vergangenheit war bei der Biodiversitätsprämie, so wie bei den sogenannten Agrarumweltprogrammen, eine gleichzeitige Teilnahme an der Bioprämie möglich, jedoch berechtigterweise mit einem Abzug der Bioprämie..

Auch die Landwirtschaftskammer wies in ihrem Gutachten zur obengenannten großherzoglichen Verordnung zu diesem Missstand hin:

« La Chambre d’Agriculture se demande pourquoi il est prévue d’exclure totalement les exploitation biologiques des aides pour la sauvegarde de la diversité biologique en milieu rural. … Selon elle, un exploitant biologique qui désire s’engager à des programmes plus strictes devrait pouvoir le faire et ainsi profiter des aides prévues par le projet sous avis »

In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Frau Ministerin für Umwelt und den Herrn Minister für Landwirtschaft stellen.

  • Aus welchen Gründen hat die Regierung entschieden Bestimmungen für Biolandwirte einzuführen respektive abzuändern welche weniger vorteilhaft sind als jene die bis heute Bestand hatten?
  • Wie viel landwirtschaftliche Flächen fallen bis heute unter die Bestimmungen der Biodiversitätsprogramme? ? Wie viel Hektar Flächen riskieren durch die neuen Bestimmungen aus den Biodiversitätsprogrammen zu fallen?
  • Wieso wurde diese Entscheidung in der Form für ein national finanziertes Programm getroffen, wo doch das Beispiel der von der EU-kofinanzierten Agrarumweltklimaprogramme mit einem deutlich restriktiveren Rahmen zeigt, dass weiterhin eine gleichzeitige Teilnahme möglich bleibt?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Martine Hansen

Abgeordnete

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