Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Gemäß Artikel 80 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer, bitte ich Sie, die vorliegende parlamentarische Anfrage an die Gesundheitsministerin und an den Justizminister weiterzuleiten.

Die deutsche Bundesregierung hat am 29. Juli den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf soll die Korruptionsstraftatbestände erweitern, so dass auch niedergelassene Ärzte strafrechtlich wegen Bestechung belangt werden können. Die neue Regelung dient insbesondere dem Schutz der Patienten, die sich darauf verlassen wollen, dass ihr behandelnder Arzt Entscheidungen ausschließlich aus medizinischen und nicht aus eigenwirtschaftlichen Gründen trifft.

Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an die Gesundheitsministerin und an den Justizminister stellen:

– Sind den Ministern Fälle von Bestechlichkeit bei Ärzten in Luxemburg bekannt?

– Wenn ja, wie viele Fälle von Bestechlichkeit konnten in den letzten drei Jahren nachgewiesen werden?

– Gedenkt die Regierung auch auf den Weg eines Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen zu gehen?

Es zeichnet hochachtungsvoll,

Nancy Arendt

Abgeordnete

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