Fir de Referendum vum 7. Juni: Denkt un d’Bréifwahl

Bréifwahl 02

Am 7. Juni 2015 sind Sie aufgefordert, in einem konsultativen Referendum zu drei konkreten Fragen Stellung zu beziehen. Es geht um die Senkung des Mindestalters zum Wählen, die Einführung des Ausländerwahlrechts und die zeitliche Begrenzung von Regierungsmandaten. Gehen Sie zum Referendum oder schreiben Sie sich zur Briefwahl ein! Und tun Sie das möglichst gut informiert. Das wiederum heißt, sich mit den Fragen und deren möglichen Auswirkungen zu beschäftigen.

Praktische Informationen zur Briefwahl

  1. Wer kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen?
  • Wähler, die älter als 75 Jahre sind.
  • Wähler, die sich am Tag des Referendums aus nachweisbaren beruflichen oder persönlichen Gründen nicht zu ihrem Wahlbüro begeben können.
  • Wähler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
  1. Wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag auf Briefwahl ab dem 30. März bei ihrer Gemeinde einreichen. Spätestens am 8. Mai muss der Antrag beim zuständigen Bürgermeister- und Schöffenrat eingereicht sein.

  1. Wie muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Briefwahl muss innerhalb der oben genannten Frist per Brief an den Bürgermeister- und Schöffenrat der Gemeinde gestellt werden, in deren Wählerverzeichnis Sie geführt werden. Dies ist normalerweise die Gemeinde, in der Sie wohnen.

Für Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland ist die zuständige luxemburgische Gemeindeverwaltung, die des letzten Wohnortes, ansonsten diejenige der Geburtsgemeinde oder die Stadt Luxemburg.

  1. Welche Angaben muss ich entrichten?

Folgende Angaben sind bei jedem Antrag zu entrichten:

  • Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Wohnsitz
  • Anschrift, an die die Wahlunterlagen zugestellt werden sollen
  • Begründung des Antrages

Des Weiteren müssen Sie in Ihrem Antrag an Eides statt erklären, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht verwirkt haben, weder gemäß Artikel 52 der Verfassung, noch gemäß Artikel 6 des Wahlgesetzes.

Bei einem Antrag auf Briefwahl aus beruflichen oder persönlichen Gründen legen Sie, wenn möglich, ein Dokument bei, welches diese belegt (ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung der Schule oder Universität, …). Fügen Sie kein Belegdokument bei, müssen Sie die Gründe Ihrer Verhinderung präzisieren.

Wenn Ihr Wohnsitz sich im Ausland befindet und Sie per Briefwahl am Referendum teilnehmen wollen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres gültigen Passes beilegen.

Sie können jedoch auch unseren Vordruck (PDF) benutzen.

Adressen der Gemeindeverwaltungen.

  1. Wie benutze ich den Vordruck?
  • Geben Sie oben die Adresse der Gemeindeverwaltung an.
  • Füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit.
  • Kreuzen Sie die Begründung für den Antrag auf Briefwahl an, die auf Sie zutrifft.

Bei einem Antrag auf Briefwahlen aus beruflichen oder persönlichen Gründen erläutern Sie diese kurz und legen Sie, wenn möglich, ein Dokument bei, welches diese belegt. Fügen Sie kein Belegdokument bei, müssen Sie die Gründe Ihrer Verhinderung präzisieren.

  • Falls sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet, fügen Sie Ihrem Antrag eine einfache Kopie Ihres gültigen Passes bei.
  • Geben Sie die genaue Adresse an, an die das Schöffenkollegium Ihnen die Unterlagen für die Briefwahl schicken soll.
  • Datieren und unterschreiben Sie Ihren Antrag.
  1. Nachdem Sie den Antrag auf Briefwahl beim Bürgermeister- und Schöffenrat eingereicht haben …

Bis spätestens den 18. Mai erhalten Sie vom Bürgermeister- und Schöffenrat die Wahlunterlagen. Sollte der Bürgermeister- und Schöffenrat Ihrem Antrag nicht stattgeben, muss er Sie bis spätestens den 13. Mai diesbezüglich informieren.