Einigungsversuch erneut gescheitert

Die Sozialpartner mussten nach einem Jahr Verhandlungen am 14 Dezember ihre Gespräche ohne Resultat abbrechen. Die Aussicht eine Einigung für die  Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie  zu finden ist nun trüber den je. Wie nun die nächsten konkreten Schritte der Kommission aussehen werden ist bis jetzt noch nicht klar.

 

Die Situation ist bereits seit Jahren verfahren. Seit 2004 versucht die Kommission in diesem für die Bürger wichtigem Bericht eine Einigung zu erzielen. 2003 verabschiedete die EU ihre Arbeitszeitrichtlinie in der eine Reihe von minimal Regeln sichergestellt wurden: tägliche  und wöchentliche Ruhezeit, Ruhepausen, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Jahresurlaub und die Dauer von Nachtarbeit. Die Umsetzung dieser Richtlinie gestaltete sich jedoch schwierig in den Mitgliedsstaaten und schnell wurden technische und juristische Probleme bemängelt. Aus diesem Grund entschloss sich die Kommission 2004 die Richtlinie zu überarbeiten, damit jegliche Interpretationsprobleme und Ausnahmereglungen ausgebessert werden können.

 

Flexibilität

 

Überarbeitet sollen vor allem die Bereitschaftsdienstzeiten und die Flexibilität der wöchentlichen Arbeitszeit. Der größte Streitpunkt liegt bei den Bereitschaftsdiensten wo man sich seit Jahren auf keine ausgewogene Methode der Rechnung der Arbeitsstunden einigen kann. Bei der Flexibilität der wöchentlichen Arbeitszeit ist das Problem dass man mit einem sogenannten “opt-out” Verfahren die Anzahl an wöchentlichen Arbeitstunden die vorgeschriebenen 48-Stunden überschreiten darf.

 

Nachdem das Europaparlament und der Rat 2009, nach fast 5 Jahren Verhandlungen, keine Einigung in diesem Dossier erzielen konnten, entschloss sich die Kommission Ende November 2011 die weiteren Verhandlungen in die Hände der europäischen Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu geben. Eine Einigung sollte bis zum 31 Dezember 2012 erzielt werden.

 

Scheitern wegen Bereitschaftsdienst

 

Noch bevor weitere Themen wie z.B.  die wöchentliche Arbeitszeit besprochen werden konnten mussten die Verhandlungen am 14 Dezember zwischen den Sozialpartner abgebrochen werden da keine gemeinsame Grundlage gefunden werden konnte für die Rechung der Arbeitszeit bei den Bereitschaftsdiensten.

 

Laut einer Jurisprudenz des europäischen Gerichthofs sind die Bereitschaftsdienste die am Arbeitsplatz ausgetragen werden gleich zu setzen mit voller Arbeitszeit. Ob im Einsatz oder nicht. Der europäische Gewerkschaftsbund wollte diese Jurisprudenz als Grundlage verwenden für die Richtlinie. Die Arbeitgeber, auf der anderen Seite, hatten sich für zwei verschiedene Definitionen des Bereitschaftsdiensts am Arbeitsplatz ausgesprochen. Die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes sollte nicht als volle Arbeitszeit gelten. Somit müsste ein Feuerwehrmann der die Nacht über Bereitschaftsdienst hat aber keinen Einsatz hat, also die ganze Nacht auf der Feuerwehrstation schlafen konnte, Morgens wieder ganz normal seinen Dienst angehen. Eine Ruhepause zwischen den Arbeitsstunden würde also entfallen da der Feuerwehrmann nicht gearbeitet hat. Da es dem europäischem Gewerkschaftsbund unmöglich war diese Grundlage zu akzeptieren, waren die Verhandlungen festgefahren.

 

Eigentlich wäre die Kommission jetzt wieder am Zug einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie vorzulegen. Bis heute kam aber noch keine Stellungnahme der Kommission über die weitere Vorgehensweise zustande. Ob die irische Ratspräsidentschaft dieses heiße Eisen anpacken wird ist bis jetzt noch nicht klar ersichtlich, in ihrem Programm findet man zwar die Arbeitszeitrichtlinie aufgeführt aber sie steht momentan noch unter Klammern.

 

Georges Bach

Brüssel, den 15 Januar 2013