Zielstrebige Förderung einer qualitätsorientierten Weinproduktion

Im Rahmen der thematischen CSV-Regionalversammlungen sprach Weinbauminister Fernand Boden am vergangenen Montagabend in Grevenmacher zum Thema “Mir brauchen eis Wënzer”.

Im Namen der CSV-Sektion Grevenmacher begrüsste Sektionspräsident Jean-Pierre Urwald die zahlreich erschienenen Zuhörer und Gäste. Mit Marie-Josée Meyers-Frank, Lucien Clement, Nicolas Strotz und Gast Bohnenberger waren unter den Teilnehmern u.a. die drei Ostabgeordneten der CSV sowie der Bezirkssekretär der CSV-Osten.

Lucien Clement ging in seiner Eigenschaft als CSV-Bezirkspräsident anschliessend in kurzen Worten auf die rezente Neufassung des Agrargesetzes ein. Es stelle eine resolute Weichenstellung in die Richtung einer nachhaltigen und qualitätsorientierten Landwirtschaft dar. Dabei biete das überarbeitete Agrargesetz dem Weinbausektor ebenfalls zahlreiche neue Entfaltungsmöglichkeiten.

Qualität ausbauen und Einkommen sichern

Für Landwirtschafts- und Weinbauminister Fernand Boden sind die Ziele des Weinbausektors, der die Identität der Moselgegend prägt klar: Auf der hervorragenden Qualität der luxemburgischen Weine aufbauend, gelte es die Förderung und die Weiterentwicklung einer hochwertigen Weinproduktion konsequent fortzusetzen.

Als eine weitere Priorität bezeichnete Fernand Boden, dass alle Massnahmen ergriffen werden müssten, um den Winzern weiterhin ein angemessenes und sicheres Einkommen zu gewährleisten.

Minister Boden erläuterte anschliessend die Entwicklung des luxemburgischen Weinbausektors. Der Trend zu weniger Betrieben halte an. Die Fläche, die von den einzelnen Betriebseinheiten bewirtschaftet wird, steige infolge dessen an. Aufgrund des positiven Einflusses auf das Einkommen der Winzer sei dieser Trend nicht unbedingt zu bedauern.

Das Remembrement müsse gezielt fortgesetzt werden. Dabei dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass die rationnelle und wirtschaftliche Bearbeitung der Weinberge beim Remembrement die Hauptpriorität bleibe, auch wenn bei der Planung und Durchführung eines Remembrements den Umweltkriterien und der Landschaftsgestaltung angemessen Rechnung getragen werden müsse.

Investitionen für einen qualitätsorientierten Weinbau

Nach dem Hinweis, dass ein qualitätsorientierter Weinbau mit modernen Weinbau- und Kellertechniken auf Investitionen angewiesen sei, erläuterte Minister Boden die verschiedenen Investitionsbeihilfen. Diesbezüglich hätten die Regelungen, die im neuen Agrargesetz festgehalten wurden, den Spielraum der EU-Agrar und Weinmarktordnung optimal ausgenutzt.

Die festgehaltenen Unterstützungs- und Fördermassnahmen konzentrierten sich dabei auf die aktiven Winzer. Damit solle einerseits eine Verzettelung der Mittel vermieden werden und gleichzeitig stärkere Anreize für junge Leute geschaffen werden, den Winzerberuf zu ergreifen.

Minister Boden betonte wiederholt die Notwendigkeit junge Winzer zu ermutigen, den Betrieb zu übernehmen. In diesem Zusammenhang ging Fernand Boden auf den bis zu zwei Mio erhöhten Zinszuschuss bei Betriebsübernahme ein und auf die Installationsprämie (Prime de Première Installation), die von 600.000 Franken auf eine Million Franken angehoben wurde, jedoch nur mehr an einen Jungwinzer pro Betrieb ausbezahlt werden kann. Er wies ebenfalls auf die Beihilfen bei Investitionen im Bereich der Weinverarbeitung in den Kellereien hin. Der maximale Förderungssatz bei entsprechenden Investitionen belaufe sich auf 40 %.

Mit dem Verweis, dass der Anteil qualitativ hochwertiger Weine weiter ausgebaut werden müsse, unterstrich der Minister ebenfalls die Notwendigkeit die Rekonversions- und Restrukturierungsbemühungen der vergangenen Jahre fortzusetzen. Von daher komme die Anpflanzung qualitativ hochwertiger Weinsorten in dafür geeigneten Arealen sowie die Restrukturierung von Anbauflächen in Steillagen und von älteren Weinbergen in den Genuss von besonderen Fördermassnahmen.

Verbesserung der Vermarktung: ein Muß

Zum Schluss seiner Ausführungen wies Minister Boden auf die Bedeutung einer effizienten Vermarktung hin. Dies umso mehr als das Qualitätsprodukt “Luxemburger Wein” international keinen Vergleich zu scheuen brauche. Mit Bezug auf die Price-Waterhouse Studie von 1998 wiederholte Fernand Boden die Bereitschaft des Staates Werbemassnahmen finanziell zu unterstützen. Da es Vermarktung und Marketing jedoch nicht zum Nullkostenpunkt gebe, so der Minister, müssten sich die Winzer auf eine gemeinsame Linie verständigen und zu entsprechenden Investitionen bereit sein. Die adäquate Vermarktung der luxemburgischen Weine trage mittelfristig zu Einkommenssteigerungen bei und sei auf längere Sicht von wesentlicher Bedeutung für die Kompetitivität und den Erhalt des Weinbausektors.

Minister Boden stellte sich anschliessend den Fragen des sachkundigen Publikums. Die Diskussionen drehten sich dabei u.a. um die Landschaftspflegeprämie, die nach hartnäckigen Verhandlungen mit den Brüsseler Stellen seit einigen Jahren ebenfalls im luxemburgischen Weinbausektor beantragt werden kann, und um das neue Agrargesetz. Fernand Boden wies diesbezüglich darauf hin, dass das Agrargesetz in seiner neuen Form über sieben Jahre Beihilfen von 14 Milliarden Franken vorsieht. Im Vergleich dazu habe das Agrargesetz, das von 1986 bis 2000 in Kraft war, Beihilfen von acht Milliarden beinhaltet.

CSV-Bezirkspräsident Lucien Clement oblag es schliesslich zum Abschluss der Veranstaltung, Minister Boden für seine Ausführungen zu danken und die anwesenden Gäste zum Ehrenwein des CSV-Bezirks Osten zu laden.

1