Das Kindergeld wird monatlich um 1 000 Franken erhöht

Mit dem Stichdatum 1. Januar 2002 wird, laut Gesetzesentwurf von Familienministerin Marie-Josée Jacobs, das Kindergeld um rund 1000 Franken pro Kind und pro Monat (4,19 Euro Index 100) erhöht.

Die regelmäßige Erhöhung des Kindergeldes wurde bereits im Wahlprogramm als absolute Notwendigkeit beschrieben.

Wie bereits vergangene Woche nach der Verabschiedung im Regierungsrat angekündigt, stellte nunmehr Familienministerin Marie-Josée Jacobs den neuen Gesetzestext zur Regelung der Familienzulagen vor. Schätzungsweise 90 000 Familien oder 160 000 Kinder werden von den entsprechenden Initiativen profitieren. Des Weiteren werden für etwa 1600 Personen die Sonderzulagen für behinderte Kinder um 1000 Franken erhöht.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ebenfalls Großeltern oder Lebensgefährten, die sich um die Erziehung von Kindern kümmern, die Zahlung des Kindergeldes zusteht. Eine Familie mit einem Kind erhält somit 28,46 Euro (Index 100 natürlich) im Monat. Für zwei Kinder werden 33,79 Euro (Index 100) im Monat gezahlt. Bei drei Kinder erhalten die Eltern 41,03 Euro (Index 100) pro Kind und pro Monat. Behinderte Kinder erhalten, wie bereits oben erwähnt, im Jahr 2002 zu dem normalen Kindergeld eine zusätzliche Unterstützung von 28,46 Euro (Index 100).

Im Staatshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr zusätzliche 2,2 Milliarden Franken für Familiengelder eingeschrieben. Im 2002er Staatsbudget sind 20,5 Milliarden Franken für Familiengelder vorgesehen.

Diese deutliche Steigerung entspricht den CSV-Vorstellungen eine “Ja zum Kind” – Politik.

Im Bereich der Zusammenarbeit mit den ausländischen Kooperationsstellen sind weitere Verbesserungen geplant. So soll das Kindergeld den Betroffenen die Zulage künftig ohne Wartezeit bezahlt werden. Das jährliche Volumen an Kindergeld-Transaktionen ins Ausland wird auf vier bis fünf Milliarden geschätzt. Mit der neuen Gesetzesvorlage wurden auch die Bedingungen, die zum Erhalt des Kindergeldes berechtigen, überarbeitet, neu definiert, vereinfacht sowie präziser und transparenter gestaltet, hieß es.

Das so genannte “Régime de prêts aux jeunes époux” wurde abgeschafft. Ein System, das sich in den vergangenen Jahren überlebt hat, da junge Familien wesentlicher stärker von deb verschiedensten Wohnungsbeihilfen profitieren.

Die Erziehungszulage wird dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprechend auf nichtansässige EU-Bürger erweitert. Auch im Bereich Eleternurlaub kommt es zu neuen Möglichkeiten.

Weitere Informationen sind unter www.cnpf.lu. zu lesen, und zwar auf der Homepage der “Caisse Nationale des Prestation Familiales”. Auf rund 500 Seiten findet man notwendige Informationen rund um die Familienzulagen, von Erklärungen bis hin zu den entsprechenden Gesetzestexten.