Ministerrat diskutierte Vorentwurf für die Reform der Wahlgesetzgebung

Am Freitag, dem 9. November 2001, tagte unter dem Vorsitz von Premierminister Jean-Claude Juncker der Ministerrat.

Im Laufe der Sitzung diskutierten die Regierungsmitglieder über den Vorentwurf des Gesetzesprojektes zur Abänderung des Wahlgesetzes. Verantwortlich für die Ausarbeitung dieses legislativen Vorentwurfs zeichnet Innenminister Michel Wolter.

Das Ziel der Gesetzesänderung besteht darin, das Wahlgesetz vom 31. Juli 1924 zu vereinfachen und die entsprechenden Prozeduren zu erleichtern.

Zu den wichtigsten Veränderungsvorschlägen gehören u.a.:

– die Angleichung des aktiven und des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre; – die Erleichterung der Briefwahl; – die Abschaffung der Stichwahl sowie der Wahlsektionen in den Majorzgemeinden; – die Einführung des aktiven Wahlrechts für Nicht EU-Bürger bei den Gemeindewahlen.

Der Vorentwurf von Innenminister Wolter sieht des Weiteren vor, dass das Prinzip der Wahlpflicht beibehalten wird, ebenso die Möglichkeit des “Panachage”.

Erhöhung des Kindergelds um jährlich 12000 Franken pro Kind

Im Verlauf der Ministerratssitzung hiessen die Regierungsmitglieder ebenfalls das Gesetzesprojekt von Familienministerin Marie-Josée Jacobs gut, das eine Kindergelderhöhung von 1000 Franken pro Kind und pro Monat vorsieht.

Die Erhöhung des Kindergeldes tritt ab dem 1. Januar 2002 in Kraft.

Während des Pressebriefings, im Anschluss an die Ministerratssitzung, wies Premierminister Jean-Claude Juncker auf internationale Untersuchungen hin, die ergeben haben, dass Luxemburg die meisten Mittel im Bereich der Familienpolitik zur Verfügung stellt-

Der Ministerrat fasste des Weiteren den Beschluss den Wirtschafts- und Sozialrat mit der Ausarbeitung einer Studie über die Negativsteuer zu beauftragen. An einen internationaler Rechtsberater soll der Auftrag ergehen, ein Gutachten über die Fragen zu erstellen, die sich im Zusammenhang mit der möglichen Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ergeben (Gegenseitigkeit, zweifelsfreie Regelung der Individualrechte wie beispielsweise dem Eherecht).

Eine Zusammenfassung der Diskussionen und Beschlüsse des Ministerrates ist auf den Internetseiten des Service Information et Presse verfügbar (www.gouvernement.lu , Rubrik “Actualités”).