Anerkennung umweltschonender Bewirtschaftung

Reglement zum Erhalt der Landschaftspflegeprämie überarbeitet Neue Maßnahmen zur Unterstützung von Bio-Landbau sowie Förderung von Qualitätsweinbau 10,7 Millionen Euro (431,64 Millionen Franken) sind im Etatentwurf 2002 eingeschrieben, um die Landschaftspflegeprämie zu finanzieren, so Landwirtschaftsminister Fernand Boden zum überarbeiteten großherzoglichen Reglement betreffend die Landschaftspflegeprämie, die 1996/97 eingeführt worden ist, und in deren Genuss im vergangenen Jahr fast 1900 Betriebe kamen. Ziel dieser Beihilfe ist die Förderung einer umweltschonenden bäuerlichen Praxis. “Dabei belegt der Umstand, dass sich 90 Prozent der Bauern dazu verpflichtet haben, die zur Erlangung der Prämie erforderlichen Verpflichtungen zu befolgen, dass die Landwirte hier zu Lande bereit sind, ihren Beitrag zum Erhalt und zum Schutz der Umwelt zu leisten, betonte F. Boden anlässlich einer CSV Konferenz zum Thema “Mir brauchen eis Baueren.”

Landschaftspflegeprämie: Hohe Beteiligungsquote Zu den Bedingungen, die während einer Zeitspanne von fünf Jahren ein zu halten sind, zählt u. a. der Erhalt von Hecken und isolierten Bäumen sowie eine extensive Bewirtschaftung, wobei die Besatzdichte zwei Großvieheinheiten pro Hektar Nutzfläche nicht überschritten werden darf. Außerdem werden regelmäßig Bodenproben zur Untersuchung entnommen. Mit der Aufstellung eines so genannten Parzellenpasses, der Aufschluss über angebaute Kulturen und Ertrag gibt, ist eine zusätzliche Kontrolle möglich.

Das Reglement umfasst ebenfalls einige Neuerung: Die Ausschüttung staatlicher Gelder ist an die “gute bäuerliche Praxis” gebunden, das Ausführen von Klärschlamm wird ab 2003/2004 gänzlich verboten und der Maximalbetrag pro Jahr wird von bislang 250 000 Franken auf 308 600 Franken (7 49,99 Euro) angehoben. Winzerbetriebe mit Steillagen können zusätzliche 5002 Franken pro Hektar beantragen, wenn sie mechanisches Gerät zum Einsatz bringen.

Mehrere Kontrollwege Im Detail sieht das großherzogliche Reglement für landwirtschaftliche Betriebe 3 752 Franken pro Hektar bis zu einer Gesamtfläche von 50 Hektar vor; darüber hinaus werden 3 025 Franken ausgezahlt (bis zu 90 Hektar). Winzer haben für Weinberge mit einer Neigung von über 15 Prozent Anrecht auf 22 832 Franken je Hektar; bei Steillagen und bei Terrassenanbau werden je nach Stickstoff-Einsatz 38 000 bzw. 47 762 Franken pro Hektar gewährt.

Sollten die Bedingungen nicht eingehalten werden, wird die gewährte Prämie gekürzt, so Landwirtschaftsminister Boden mit einem Hinweis auf die Kontrollmechanismen: “Fünf Prozent sämtlicher Betriebe werden überprüft, wobei das “Service d’économie rurale”, die “Administration des services techniques de l’agriculture” und das “Institut viti-vinicole” als nationale Kontrollinstanzen operieren. Regelmäßige Kontrollen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden außerdem von der Europäischen Kommission angeregt und durchgeführt.” Um den Trend der umweltschonenden landwirtschaftlichen Praxis zu stützen, sind weitere spezifischere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt in der Landwirtschaft in einem neuen Reglement festgehalten, welches das frühere Reglement 2078 verbessert und ausbaut Die Programme sollen u.a. dazu beitragen, Natur- und Quellenschutzgebiete zu erhalten und zu valorisieren, so Minister Boden, der hervor hob, dass andererseits ein besonderer Wert auf eine extensive Bewirtschaftung und die Unterstützung des Bio-Landbaus gelegt wird.

Bio-Landbau Besonders während der Übergangsphase erhalten die Bio-Bauern substantielle Beihilfen: Während drei Jahren können sie bis zu einer Nutzfläche von 70 Hektar jährlich 8 000 Franken pro Hektar beanspruchen; über diese Anbaufläche hinaus wird dieser Betrag halbiert. Nach drei Jahren stehen dem Antragsteller jährlich 6 000 Franken pro Hektar zu; ab dem 71. Hektar 3 000 Franken.

In seinen Überlegungen geht Minister Boden davon aus, dass Luxemburg durchaus “zwischen fünf und zehn Prozent biologische Landwirtschaft verkraften kann”. Damit das Projekt Bio-Landbau gelingt bedarf es nach den Vorstellungen des Ministers der notwendigen Einstellung zu dieser Form der Bewirtschaftung, die finanziellen Zuwendungen seitens des Staates wertete er als zusätzliche Motivation und Anreiz zur Umstellung auf Bio-Landbau.

Weinbau: Qualität fördern Betreffend die Einzelheiten jener großherzoglichen Verordnung, welche die Modalitäten zur Vergabe von Beihilfen im Weinbausektor beinhaltet, hob der Minister hervor, dass auch der Qualitätsanbau prioritär gefördert wird. So soll besonders die Umstellung auf hochwertige Rebsorten wie die Pinot-Trauben beschleunigt werden. Um zu vermeiden, dass vereinzelte Weinberge nicht mehr bearbeitet werden, sieht das Reglement Subventionen bei der Restrukturierung von Winzerbetrieben vor. Zusätzlich sind Sonderbeihilfen vorgesehen; so u.a. für Steillagen (30 bzw. 45 Prozent).