Beitrag zur Konsolidierung der Wirtschaft

Bereits bei der Budgetvorstellung verdeutlichte Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker den Willen der Regierung einen weiteren bedeutenden Schritt zur Stärkung der nationalen Wirtschaft in die Wege zu leiten. Das diesbezügliche Gesetzesprojekt zur Reform von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der direkten und indirekten Steuern wurde nunmehr vom Finanzminister auf den Instanzenweg gebracht: Es sieht fiskalische Erleichterungen in Höhe von 21,3 Milliarden Franken für natürliche Personen und Gesellschaften vor. Diese Entlastungen, die ab 2002 gewährt werden sollen, stellen etwa zehn Prozent des gesamten Staatsbudgets dar.

Neben der Senkung der jeweiligen Steuertarife als Hauptakzente sind mehrere punktuelle Anpassungen in der Steuergesetzgebung eingeplant. Die Vorschläge betreffen sowohl die Privathaushalte als auch die Gesellschaften. Das Vorhaben trägt außerdem ganz allgemein den Anforderungen Rechnung, die sich aus der Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 ergeben.

Die Änderungen für natürliche Personen

… entsprechen den Zielen der von der Regierung seit Jahren geführten Sozialpolitik. Sie stehen darüber hinaus im Einklang mit der nationalen Wirtschaftsstrategie und stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Luxemburg, präzisiert man im Gesetzesprojekt.

Vom Gesamtkostenpunkt der beabsichtigten Steuerreform für das Jahr 2002 in Höhe von 21,3 Milliarden Franken entfallen 7,5 Milliarden Franken auf natürliche Personen. Die Senkung des Steuertarifs beläuft sich auf sieben Milliarden Franken; von dieser Maßnahme profitiert auch der Mittelstand, dessen Betriebsergebnis nach den Regeln der natürlichen Personen besteuert wird.

Erinnern wir an dieser Stelle, dass für das Jahr 2001 bereits Erleichterungen für Privatpersonen in einer Höhe von zehn Milliarden Franken gegenüber dem Steuerjahr 2000 in Kraft getreten waren.

Die dominante Neuerung für 2002 besteht vorwiegend in einer linearen Reduzierung des Steuertarifs. Diese soll sich auf alle Ebenen des zu versteuernden Einkommens erstrecken. So wird der Eingangsteuersatz auf nunmehr acht Prozent herabgesetzt und der marginale Höchststeuersatz auf 38 Prozent herabgesetzt werden.

Die Steuererleichterungen für Gesellschaften

… werden für das Steuerjahr 2002 den Berechnungen zufolge mit 13,8 Milliarden Franken angegeben. Im Mittelpunkt steht dabei die Senkung des Körperschaftssteuersatzes von gegenwärtig 30 auf 22 Prozent. Der Abzug der Gewerbesteuer von der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens der Körperschaften soll abgeschafft werden. Für alle Gesellschaften, die der kommunalen Gewerbesteuer unterliegen, unabhängig ihrer Rechtsform, wird der Satz der Gewerbesteuer von gegenwärtig 9,09 Prozent auf 7,5 Prozent reduziert.

Ziel ist es die tatsächliche Steuerbelastung von Körperschaften deutlich abzusenken. Unter Einbeziehung der Solidaritätssteuer in Höhe von vier Prozent, die nicht abgeschafft werden soll, entspricht dies einer Gesamtbelastung von 30,38 Prozent. Demnach gegenüber denn aktuellen 37,45 Prozent, eine deutliche Absenkung.

Die Regierung will weiterhin eine Steuerpolitik gestalten, mit dem Ziel, der nationalen Wirtschaft einen konkurrenzfähigen steuerlichen Rahmen anzubieten. Die Steuerreform wird als Bestandteil einer der Wirtschaftspolitik beschrieben, die darauf abzielt, die Produktions- und Erwerbsgrundlage des Landes zu stärken.