Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung 2001

Massnahmenkatalog im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

Am Mittwoch, dem 16. Mai 2001, präsentierte Arbeitsminister François Biltgen den nationalen Beschäftigungsplan 2001. Nachdem dieser bereits am vergangenen 11. April vom Tripartite- Koordinationskomitee verabschiedet wurde, erfolgte am 1. Mai die Zustellung an die Europäische Kommission in Brüssel.

Der Nationale Beschäftigungsplan, zu dessen Aufstellung jedes EU-Mitgliedsland verpflichtet ist, stellt eine beschäftigungspolitische Methode auf europäischer Ebene dar, die während der luxemburgischen Ratspräsidentschaft von 1997 definiert wurde. Sie besagt, dass der Europäische Rat beschäftigungspolitische Leitlinien definiert an denen sich die jeweiligen nationalen Beschäftigungspläne der EU-Mitgliedsländer orientieren. Die nationalen Beschäftigungspläne müssen der EU-Kommission zwecks Prüfung und Vergleich jährlich vorgelegt werden.

Orientierung an europäischen Zielsetzungen

Der diesjährige luxemburgische Beschäftigungsplan orientiert sich an den Beschlüssen der portugiesischen Ratspräsidentschaft vom vergangenen Jahr. Diese haben, neben der Förderung der digitalen Kommunikationstechnologien, vor allem Erziehung und Weiterbildung (Live-long learning), sowie die Stärkung der Sozialpartnerschaft in den Mittelpunkt gerückt.

Des Weiteren berücksichtigt der nationale Beschäftigungsplan 2001 die Zielsetzungen des diesjährigen Frühjahrsgipfels von Göteborg. Die Europäischen Staats- und Regierungschefs einigten sich in Göteborg darauf, die Beschäftigungsrate (Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem Beschäftigungsverhältnis sind) bis 2010 auf 70% zu erhöhen. Arbeitsminister François Biltgen wies in diesem Kontext darauf hin, dass die Beschäftigungsrate in Luxemburg im Anstieg begriffen ist. Augenblicklich beträgt sie 64,6% (zum Vergleich: 1983 betrug sie 60%) Innerhalb der Gruppe der 25- bis 54-Jährigen beläuft sich die Beschäftigungsrate in Luxemburg auf 90% für Männer und 60% für Frauen.

Arbeitsmarktpolitik im Zeichen der Kontinuität

Laut Arbeitsminister François Biltgen hält der Beschäftigungsplan 2001 an der Richtung fest, auf die sich während den Tripartite-Verhandlungen von 1998 geeinigt wurde. Es kommt jedoch durch die Formulierung mehrerer neuer Schwerpunkte zu Optimierungen.

Im diesjährigen Beschäftigungsplan sind u.a. Massnahmen aufgeführt, die die Funktionsweise der Arbeitsmarktverwaltung weiter verbessern. Die CAT-Beschäftigungsmodelle (Contrat d’auxiliaire temporaire) werden reformiert. Junge Arbeitssuchende sollen die entsprechenden Arbeitsverträge künftig direkt mit der Arbeitsmarktverwaltung abschliessen. Bisher sind die Vertragspartner des Arbeitssuchenden der Betrieb, bzw. die Verwaltung, in der dieser einer zeitlich befristeten Beschäftigung nachgeht. Neben einer besseren Begleitung seitens der Arbeitsmarktverwaltung wird diese Anpassung den Zugang zu Weiterbildungsangeboten ausbauen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich augenblicklich 40,7% der jungen Arbeitssuchenden in einer aktiven Beschäftigungsmassnahme befinden. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg von 9,3%.

Weitere Massnahmen, die dazu dienen, die Arbeitslosigkeit in Luxemburg möglichst gering zu halten ( im Monat März betrug die Arbeitslosenrate 2,3%), bestehen darin, Arbeitslosen den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern, Arbeitsuchende auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten sowie die individuelle Betreuung und Begleitung weiter auszubauen.

Einbindung der Sozialpartner

Vor allem zielt der Nationale Beschäftigungsplan 2001 ebenfalls darauf ab, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit noch stärker die Sozialpartnerschaft zum Tragen kommen zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Arbeitszeitorganisation und Weiterbildung.

Die Sozialpartnerschaft ist des Weiteren bei der Definition von Pisten gefordert, die dazu beitragen, dass ältere Arbeitnehmer im Berufsleben bleiben, bzw, dass ältere Arbeitslose wieder einen Arbeitsplatz finden.

Der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung 2001 ist auf den Internetseiten des Arbeitsministeriums abrufbar (www.mt.etat.lu)