Heizkostenzulage für einkommensschwache Haushalte

Im Rahmen einer Pressekonferenz hatte Ministerin Marie-Josée Jacobs, die von der Regierung angekündigte Heizkostenzulage für einkommensschwache Haushalte vorgestellt. Bedingt durch die ansteigenden Heizölkosten hatte die Regierung sich zu dieser sozialen Maßnahme entschlossen.

Die Höhe dieser einmalig ausgezahlten Heizkostenzulage bezieht auf die Einkommenshöhe des jeweiligen Haushaltes.

1-Personenhaushalt Grenze des jährlichen Einkommens: 591 000 F.

Zulage: 16 000 F.

2-Personenhaushalt Grenze des jährlichen Einkommens: 886 500 F.

Zulage: 20 000 F.

3-Personenhaushalt Grenze des jährlichen Einkommens: 1 054 932 F.

Zulage: 24 000 F.

4-Personenhaushalt Grenze des jährlichen Einkommens: 1 223 724 F.

Zulage: 28 000 F.

5-Personenhaushalt Grenze des jährlichen Einkommens: 1 395 048 F.

Zulage: 32 000 F.

Das Familienministerium rechnet, dass etwa 50.000 Haushalte von der Zulage profitieren könnten. Die entsprechenden Antragsformulare können beim “Fonds National de Solidarité” des Familienministeriums oder bei der jeweiligen Gemeinde angefordert werden.