Punktuelle frauenpolitische Maßnahmen in der Pensionsgesetzgebung

Punktuelle frauenpolitische Maßnahmen in der Pensionsgesetzgebung

In der letzten Sitzungswoche vor den Sommerferien hat das Parlament das Gesetz über die Koordination der verschiedenen Pensionssysteme gestimmt. Neben den spezifischen Bestimmungen betreffend die Zugehörigkeit zu mehreren Pensionssystemen und das daraus erfolgende Errechnen der Pensionsleistungen, beinhaltet das Gesetz auch verschiedene frauenpolitische Maßnahmen.

Hier gilt es besonders die Bestimmungen hervorzustreichen, die es Frauen erlauben, Pensionsrechte zu vervollständigen oder Pensionsrechte zurückzukaufen. Durch das Gesetz vom 6. April 1999 wurde es Frauen, die ihre Arbeit wegen familiärer Gründe – Kindererziehung, Pflegefall – aufgegeben oder ihre Arbeitsdauer verringert haben, ermöglicht, ihre Pensionskarriere zu vervollständigen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

? den Abschluss einer fortlaufenden Versicherung (,,assurance continuée”) ? den Kauf oder gegebenenfalls den Rückkauf von Pensionsrechten.

Das 99er Gesetz sah allerdings vor, dass diese Möglichkeiten nur bis zum Erreichen des 60sten Lebensjahres bestehen. Frauen, die älter sind, konnten laut Artikel 173bis und 174 der Sozialgesetzgebung nicht mehr von diesen Bestimmungen profitieren. Somit war eine große Anzahl der Frauen, die nach ihrer Heirat oder ihrer Mutterschaft ihren Beruf aufgegeben hatten, oder ihre Arbeitszeit heruntergeschraubt hatten, von den neuen Bestimmungen ausgeschlossen. Des Weiteren stand diese altersmässige Begrenzung auf 60 Jahre im absoluten Gegensatz zu der Möglichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses bis zum Alter von 65 Jahren.

Die neuen Bestimmungen tragen dieser Situation Rechnung. So wurde die altersmässige Begrenzung auf 65 Jahre gehoben. Dies ermöglicht es einer ganzen Reihe von Frauen ihre Pensionskarriere zu vervollständigen und so ihre Pension zu verbessern. Auf jeden Fall wurde durch diese neuen Bestimmungen der Regierungserklärung vom August letzten Jahres Rechnung getragen. Die beiden Koalitionspartner haben deutlich unterstrichen, dass sie gewillt sind, punktuelle Verbesserung in der Pensionsgesetzgebung durchzuführen, dies besonders im Hinblick auf eine Verbesserung der kleinen Pensionen.

Es ist aber auch weiterhin anzuraten, sich genauestens zu informieren, ehe man sich dazu entschließt, Pensionsrechte zurückzukaufen, oder eine ,,assurance continuée” abzuschließen. Auf Grund der Anti-Kumul Bestimmungen muss man exakt berechnen, ob der Rückkauf der Pensionsperioden oder die ,,assurance continuée” sich lohnt. Wenn nämlich beide Partner ein Anrecht auf eine Pension haben, spielen die berühmten Anti-Kumul Bestimmungen, bei denen Pensionsrechte gegeneinander aufgerechnet werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was für die betroffene Person am günstigsten ist. In punkto Anti-Kumul Bestimmungen sollten deshalb in Zukunft Überlegungen angestellt werden, ob man nicht die Grenzwerte heraufsetzen sollte, um somit der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung zu tragen.

Ebenfalls wäre es interessant, Überlegungen anzustellen in Richtung einer steuerlich gerechteren Einstufung aller Eltern, deren Kinder nicht mehr unter die steuerliche Freibetragsregelung fallen, anzustellen. Somit würde die Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wurde, in etwa respektiert.

Ferny Nicklaus-Faber Abgeordnete