Das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

Das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

Mit dem votierten Gesetzprojekt 4677 erhält das Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst seine gesetzliche Grundlage. Das Abkommen mit einer Laufzeit von zwei Jahren folgende mit einem Gesamtkostenpunkt von rund 3,8 Milliarden Franken vor, betrifft folgende Punkte:

– die Anhebung des Punktwerts um 2,5 Prozent mit Wirkung auf den 1. Januar 2000 – die Umwandlung der « biennales » in jährlich ausbezahlte « annales » in Höhe von 50 Prozent ab dem 1. Januar 2000 – die Anhebung der Essenszulage von 140 auf 220 Franken pro Arbeitstag ab dem 1. Januar 2000 – die Herabsetzung der Anwärterzeit von drei auf zwei Jahre – die Einführung der Teilzeitarbeit (25, 50 und 75 Prozent) – die Einführung der fakultativen Teilzeitarbeit ab 55 Jahren, unter Berücksichtigung der Interessen der Dienststelle – die Einführung der fakultativen Ausweitung des Pensionsalters auf 68 Jahre (einschließlich für Richter), dies auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis und unter Berücksichtigung der vom Regierungsrat begutachtenden Interessen der Dienststelle – die Erhöhung des Jahresurlaubs durch die Einführung eines zusätzlichen Urlaubstags ab dem 1.

Januar 2000 (zwei zusätzliche Urlaubstage für Beamte ab 55 Jahren) – die Anhebung des Kilometergelds auf 15 Franken, unabhängig von der Motorstärke des Gefährts; – die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Reisekosten und Aufenthaltskosten – die Anhebung der Obergrenze zur Bewilligung von Zinssubventionen auf Wohnungsbaukrediten von vier auf sechs Millionen Franken ab dem 1. Januar 2000 – die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Studie der Schaffung einer Zusatzpension für Beamte, die nach dem 31. Dezember 1998 eingestellt wurden – die Anerkennung der Notwendigkeit, die Überlegungen über die künftige Rolle des Staates weiterzuführen und die Verwaltungsreform voranzutreiben

Das Gesetz tritt am kommenden 1. September rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft. Betroffen sind etwa 16.000 Staatsbeamte und- angestellte sowie 21.000 Beschäftigte des assimilierten Sektors (CFL, Gemeinde, parastaatliche Institutionen) und 2200 Staatsarbeiter.