Gesetzgebung zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt angestrebt.

Auf Initiative des Luxemburger Frauenministeriums fand kürzlich eine Konferenz zum Thema “Wegweisung und Rückkehrverbot der Täter häuslicher Gewalt” statt. Im Mittelpunkt stand ein Gastreferat von Dr. Aldin Dearing, Leiter der Rechtsabteilung im österreichischen Bundesministerium.

Ministerin Marie-Josée Jacobs erinnerte daran, dass in der CSV-DP-Regierungserklärung die Verweisung der Täter häuslicher Gewalt aus der Wohnung vorgesehen ist. Noch im Laufe dieser Legislaturperiode soll ein entsprechendes Gesetz auf den Instanzenweg gebracht werden. Dieses soll sich nach den Vorstellungen der Ministerin am einschlägigen 97er Gesetz Österreichs orientieren.

Die aktuelle Situation in Österreich: Die Frau bleibt inmitten ihrer vier Wände, der Mann hingegen wird der Wohnung verwiesen. Zudem erhält er befristetes Rückkehrverbot und zahlt vorab (unbeschadet eines etwaigen späteren Gerichtsurteils) ein Bußgeld. Die verängstigte Frau wird in ihrer Wohnung jedoch nicht allein gelassen. Eine der vielen Interventionsstellen nimmt sofort Kontakt zu ihr auf und betreut sie. Außerdem kontrolliert die Polizei mindestens einmal innerhalb der drei ersten Tage, ob der Mann nicht zurückgekehrt ist.