Änderungen im Gesetz über Investmentfonds

Änderungen im Gesetz über Investmentfonds zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes

Der CSV-Deputierte Claude Wiseler erstatte der Abgeordnetenkammer kürzlich Bericht zu den Änderungen am Gesetz vom 30. März 1988 über Investmentfonds. Ein Gesetz, das sich für die Tätigkeit dieser Organismen bewährt hat. Lediglich in einem steuerlichen Aspekt geringerer Bedeutung wurde das Gesetz leicht abgeändert und neuen Situationen angepasst.

Die nunmehr vorgeschlagenen Neuerungen betreffen einige praktische Aspekte und Elemente des Gesetzes in einem für den Luxemburger Finanzplatz interessanten Bereich, wobei Claude Wiseler mehrere Punkte hervorhob, die an aktuelle Gegebenheiten zugeschnitten werden sollen: Die Änderungen beziehen sich u.a. auf die Ausgabe von Fondsanteilen, die Befähigung und den Auftrag der mit Kontrollaufgaben betrauten Unternehmensprüfern, die Abonnementsgebühren und den Schutz der Investoren.

Ziel sei es die Rechtssicherheit zu verbessern und die Garantien für die Kapitalgeber zu verstärken, damit die Geschäftsbedingungen attraktiver werden können. Diese erhöhte Rechtssicherheit soll gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beitragen, so Claude Wiseler.

In den Schlussfolgerungen des Berichtes heisst es: “Le rôle des organismes de placement collectif est consolidé. La nouvelle loi s’insère partant logiquement dans tous les efforts législatifs qui visent l’attractivité croissante de la place financière luxembourgeoise et la compétitivité de cette dernière vis- à-vis des autres places en Europe”